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Immobilien Wie Vermieter Nebenkosten abrechnen

Nicht alle Betriebskosten lassen sich auf die Mieter umlegen. Immobilienbesitzer müssen komplizierte Vorgaben erfüllen. Wichtige Urteile für Mieter und Vermieter.
  • Karin Schütrumpf
22.01.2012 - 13:58 Uhr
Die Kosten für die Treppenhausreinigung darf der Vermieter auf alle Mietparteien umlegen. Quelle: ZB

Die Kosten für die Treppenhausreinigung darf der Vermieter auf alle Mietparteien umlegen.

(Foto: ZB)

Konstanz Legionellen sind winzige Stäbchenbakterien. Sie vermehren sich gern in Wasserrohren und können zu gefährlichen Lungenentzündungen führen. Erst einmal verursachen sie aber Kosten. Denn Vermieter müssen den Legionellengehalt zentraler Warmwasseraufbereitungsanlagen seit neuestem jährlich prüfen lassen. Die Kosten - circa 200 Euro für ein Haus mit acht Wohnungen - können bei der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Doch das ist nicht der einzige Grund, warum die meisten Mieter bei der sogenannten zweiten Miete nachzahlen müssen. Viel bedeutender: Explodierende Energiekosten und steigende Grundsteuern treiben die Betriebs- oder Nebenkosten in die Höhe und machen deren jährliche Abrechnung mehr denn je zum Zankapfel zwischen Vermietern und Mietern. Schon jetzt geht es bei 38 Prozent aller Rechtsberatungen beim Deutschen Mieterbund ums Thema Betriebskosten.

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