Reform Koalition kommt offenen Immobilienfonds entgegen
DÜSSELDORF. Danach dürfen private Investoren pro Halbjahr bis zu 30.000 Euro auf einen Schlag abziehen. Nach dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sollte die Entnahme bei 5.000 Euro pro Monat gedeckelt sein.
Konnten die Anteile bislang täglich zurückgegeben werden, soll ab Ende 2012 eine Kündigungsfrist von einem Jahr eingeführt werden, um den Fonds die Liquiditätssteuerung zu erleichtern. Nach dem Auslaufen der Kündigungsfrist kann sich der Anleger den Reformplänen zufolge ohne Abschläge von seinem Engagement trennen. Das Bundesfinanzministerium hatte dagegen noch Abschläge von zehn und fünf Prozent vorgesehen. Erst nach einer Haltedauer von fünf Jahren sollte der Verkauf von Fondsanteilen ohne Abschläge möglich sein. Der Finanzausschuss des Bundestages muss der Vereinbarung noch zustimmen.
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