Schrottimmobilien Badenia verliert wieder vor Gericht
Die Bausparkasse Badenia hat im Streit um sogenannte Schrottimmobilien erneut eine Niederlage erlitten. Nach einem Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag darf sie die Steuervorteile, die geprellte Anleger durch den Kauf der überteuerten Objekte eventuell hatten, nicht auf Schadensersatzzahlungen anrechnen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger eine Wohnung gekauft, um Steuern zu sparen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe wurde er über die Höhe der Mieteinnahmen getäuscht und hatte Anspruch auf Schadensersatz. Die Steuervorteile des Anlegers sollten allerdings auf seinen Schadensersatz angerechnet werden. Dem widersprachen die BGH-Richter. „Der Abzug der Steuervorteile vom Schaden des Klägers ist nicht berechtigt“, erklärten sie.
Außerdem habe Badenia nicht belegen können, dass der Kläger durch den Kauf der Wohnung überhaupt nennenswert Steuern gespart habe. Badenia hatte Käufe von überteuerten Wohnungen als Steuersparmodelle mit Krediten finanziert.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen