Share Deals Reform der Grunderwerbsteuer könnte für Kapitalgesellschaften teuer werden
Commerzreal hat die Immobilie per Share Deal erworben.
Berlin, Erfurt Die Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung sogenannter Share Deals beim Immobilienkauf alarmieren Juristen und Kapitalmarktexperten. Ein entsprechender Referentenentwurf stößt in Fachkreisen auf heftige Kritik.
Als brisant gilt vor allem eine Ergänzung, der zufolge Kapitalgesellschaften mit Grundbesitz auch dann grunderwerbsteuerpflichtig werden, wenn sich ein großer Anteil ihrer Aktionäre verändert. Das könnte auch große Börsenkonzerne belasten, die keinen Immobilienhandel betreiben.
Eigentlich will die Politik mit der Neuordnung in erster Linie dafür sorgen, dass Immobilieninvestoren künftig nicht so einfach Grunderwerbsteuern sparen können. Denn bisher nutzten einige ein Schlupfloch: Verkauft wurde nicht die Immobilie, sondern Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist.
Wenn der Käufer sich mit etwas weniger als 95 Prozent der Anteile begnügte, sparte er die Grunderwerbsteuer. Nun sollen die Schwellen strenger ausfallen und ein Steuertatbestand auch dann greifen, wenn bei Kapitalgesellschaften mehr als 90 Prozent der Anteile den Besitzer wechseln.
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