Premium Steuerreform bei Immobilienfonds Kleinsparer müssen mit Mehrbelastung rechnen

Das Objekt gehört zum Fonds Uni-Immo Deutschland, in den viele Kleinanleger investiert haben.
Düsseldorf Kürzlich gab sich der deutsche Fondsverband BVI vor Journalisten noch gelassen. Man war sichtlich stolz auf die im Jahr 2016 geleistete Lobbyarbeit – insbesondere in Steuerfragen. Besonders wichtig: BVI-Chef Thomas Richter verkündete, dass die ab 2018 geltende Investmentsteuerreform „keine Mehrbelastung für private Sparer“ bedeuten werde. Jetzt stellt sich heraus: Das stimmt nur zum Teil. Die von der Großen Koalition im Bundestag verabschiedete Reform verschont zwar viele gut situierte Investoren. Dafür bringt sie neue Belastungen für viele Kleinanleger.
Bis zum Jahresende können Privatanleger Anteile an offenen Immobilienfonds (OIF) nach der aktuellen Gesetzeslage steuerfrei veräußern, wenn die Anteile vor 2009 erworben wurden.
Ab 2018 ändert sich das: Wenn Anleger dann OIF-Anteile verkaufen, ist die Wertänderung grundsätzlich steuerpflichtig. Dies jedoch betrifft lediglich den Gewinn, der ab dem 1. Januar 2018 anfällt. Das Plus, das Anleger in den Jahren zuvor gemacht hat, interessiert den Fiskus nicht mehr. Altanleger sind insofern geschützt.
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