Studie Angriff auf Airbnb & Co.: Weltweit kämpfen Städte um die Kontrolle ihrer Immobilien

In Amsterdam dürfen nur Wohnungen vermietet werden, in denen der Vermieter seinen Erstwohnsitz angemeldet hat.
Madrid Die Stadt München und Airbnb liegen im Clinch. Die teuerste Stadt Deutschlands will gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietung vorgehen und pocht daher darauf, dass Airbnb die Daten von Gastgebern herausrückt, die sich den städtischen Regeln widersetzen. In München dürfen komplette Wohnungen nicht länger als acht Wochen im Jahr per Kurzzeitvermietung angeboten werden.
Ende 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof München Airbnb noch dazu verdonnert, der Stadt die Daten von Anbietern zweckentfremdeter Wohnungen herauszugeben. Das Unternehmen hat dagegen Berufung beantragt. Die hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun zugelassen. Prozessiert wurde die Berufung zwar noch nicht, aber schon in der Berufungszulassung erklärte der Gerichtshof, dass sich die Auskunftsersuche der Stadt auf Einzelfälle mit konkreten Anfangsverdachten auf Zweckentfremdung beschränken solle.
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