Verhandlung vor dem BGH Bei Eigenbedarfskündigungen könnte jeder Härtefall geprüft werden müssen

Ein Grund zur Gegenwehr liegt bei Härtefällen zwar vor – doch es gibt keine Garantie die Eigenbedarfskündigung damit aufzuhalten.
Karlsruhe Die Eigenbedarfskündigung gehört für viele Mieter zu den großen Schreckensszenarien. In aller Regel können sie sich kaum dagegen wehren. Chancen, wohnen bleiben zu dürfen, gibt es nur in Härtefällen. Die werden bislang als Einzelfälle verhandelt. Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) prüfen, ob es Möglichkeiten für eine allgemeine Einordnung gibt.
Das Urteil wird zwar erst am 22. Mai gefällt. Laut der Nachrichtenagentur DPA unterstrichen die Richter am BGH aber bereits in der Verhandlung am Mittwoch, dass auch künftig im Einzelfall entschieden werden soll. Im ersten Fall (Aktenzeichen VIII ZR 180/18) wehrte sich eine über 80-jährige Beklagte gegen den Rausschmiss.
Die Frau lebt mit ihren beiden erwachsenen Söhnen in einer Berliner Wohnung. Die Eigentümer hatten die Wohnung erst 2015 gekauft und kurz darauf Eigenbedarf für sich und ihre junge Familie angemeldet. Grundsätzlich sei die Kündigung wirksam, befand das Landgericht Berlin. Dennoch hat es die auf Räumung gerichtete Klage abgewiesen.
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