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Wohnungseigentum Wer trägt die Kosten, wenn im Souterrain saniert werden muss?

Wohnungsbesitzer zahlen keine Miete, dennoch haben sie viele finanzielle Verpflichtungen. Ob die Kellersanierung dazu zählt, muss der BGH entscheiden.
04.05.2018 - 09:32 Uhr
Müssen Eigentümer in den oberen Stockwerken die Sanierung des Souterrains mitbezahlen?
Altbauten in Hamburg

Müssen Eigentümer in den oberen Stockwerken die Sanierung des Souterrains mitbezahlen?

Karlsruhe Ein Altbau in Hamburg, unten sind die Wände feucht, oben ist alles in bester Ordnung: Müssen die, die oben wohnen, der Sanierung zustimmen und mitbezahlen? Wie viele Gutachten braucht man, muss überhaupt saniert werden?

Streit über solche Fragen hat die Eigentümer von zwölf Wohnungen und drei Büros bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geführt. Der verhandelt am Freitag über den Hamburger Fall. Denn Mit den Urteilen von Amts- und Landgericht in Hamburg geben sich die Streitenden nicht zufrieden. (V ZR 203/17)

Welches Problem gibt es in dem Haus?

Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1890. Heute umfasst es zwölf Wohnungen und drei sogenannte Teileigentumseinheiten im Souterrain. Darin untergebracht sind eine Naturheilpraxis, eine Künstleragentur und eine Kommunikationsagentur. Deren Wände sind feucht.

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