Wohnungsgenossenschaft Gesetzesverstoß per Telefon

Genossenschaften vermieten in Deutschland zwei Millionen Wohnungen.
Düsseldorf Was wurde nicht schon alles als Geldanlage am Telefon verkauft – Schweinehälften an der Terminbörse in Chicago, Beteiligungen an Rohstoffexplorationsvorhaben ebenso wie Anteile an einer Lottogesellschaft auf Gibraltar. Mit solchen Geschäften verloren Anleger in den 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre viele Millionen Euro. Aktuell fallen den Verbraucherzentralen Wohnungsgenossenschaften auf, die Mitglieder über das Telefon akquirieren.
Eine solche Gesellschaft ist die Protectum Wohnungsbaugenossenschaft in Großwallstadt. Die musste nun eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale abgeben, weil sie es bei der Anwerbung von Genossenschaftsmitgliedern gegen das Genossenschaftsgesetz verstieß.
„Dumm, wenn man es nicht macht“, wirbt Protectum in einem Youtube-Filmchen für das eigene Modell. Man baue und verwaltet Wohnraum, um daraus Gewinne für die Mitglieder zu generieren, heißt es darin. Weil das sehr sicher sei, werde es auch vom Saat gefördert, wirbt Protectum weiter und behauptet, dass man die Mitglieder mehr fördere als andere Genossenschaften.
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