Oberlandesgericht München HRE-Aktionäre scheitern im Kampf um Abfindungen

Der Finanzinvestor gehörte zu den prominentesten Klägern im Abfindungsstreit um die Hypo Real Estate.
Frankfurt Die ehemaligen Aktionäre der in der Finanzkrise verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate bekommen keine höhere Abfindung. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag in zweiter und letzter Instanz. Es schloss sich damit dem Landgericht an, das an der Zwangsabfindung von 1,30 Euro je Aktie nichts auszusetzen gehabt hatte.
272 Aktionäre hatten sich dagegen gewehrt, dass der Berechnung der Börsenkurs in den drei Monaten vor dem 8. Juni 2009 zugrunde gelegt wurde - jenem Tag, seit dem der staatliche Bankenrettungsfonds SoFFin mehr als 90 Prozent an der HRE hielt. Unter den Klägern waren der US-Investor Christopher Flowers, aber auch viele Kleinanleger.
Sie hatten argumentiert, das Schicksal der HRE sei de facto bereits früher besiegelt gewesen. Das OLG entschied aber, die vom damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück losgetretene Debatte um eine Abwicklung der Münchener Immobilienbank sei nicht als Ankündigung einer Zwangsabfindung zu werten.
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