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Volkswagen-Aktie im Fokus Wie das Aktiengesetz VW-Aktionären zur Dividende verhalf

Paragraf 140 des Aktiengesetzes hat VW-Aktionären dazu verholfen, selbst für das Verlustjahr 2015 eine Dividende zu erhalten. Denn ansonsten hätte dem Land Niedersachsen ein empfindlicher Machtverlust gedroht.
28.04.2016 - 11:08 Uhr
VW-Vorstandschef Matthias Müller am Donnerstag in Wolfsburg. Quelle: dpa
Volkswagen

VW-Vorstandschef Matthias Müller am Donnerstag in Wolfsburg.

(Foto: dpa)

Düsseldorf/Frankfurt/München Die Mitglieder der Familie Porsche und Piëch hatten im Aufsichtsrat von Volkswagen gegen die Ausschüttung einer Dividende für das Verlustjahr 2015 gestimmt. Angesichts des Milliardenverlustes hätten sich die vier Vertreter im Aufsichtsrat des Autobauers zunächst gegen eine Ausschüttung ausgesprochen und dann gegen diese gestimmt, wie das Handelsblatt aus Konzernkreisen erfahren hat.

VW ist im vergangenen Jahr wegen des Abgasskandals tief in die Verlustzone gerutscht, Vorstandschef Matthias Müller informierte am Donnerstagmorgen über die Details. will aber dennoch insgesamt 68 Millionen Euro an seine Anteilseigner zahlen – Vorzugsaktionäre erhalten 17 Cent pro Aktie. Wegen der roten Zahlen wird VW die Dividende komplett aus der Substanz zahlen müssen.

Die vier Vertreter der Familie hätten dies abgelehnt, wie es heißt. Sprecher des Unternehmens und der Familie lehnten einen Kommentar dazu ab. Aufsichtsratssitzungen seien vertraulich, sagte ein VW-Sprecher. Die VW-Vorzugsaktie notiert am Donnerstag ein Prozent im Minus bei 128,20 Euro.

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