Europäische Gesetzgebung Die EU streitet über grüne Geldanlagen

Die Bundesrepublik dringt auf Ausnahmen für Gas.
Brüssel Derzeit gibt es keine allgemein verbindlichen Definitionen, wann eine Finanzanlage als „grün“ bezeichnet werden darf. Die EU arbeitet daran, das zu ändern. Nur: Die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament stocken. Der Grund: Deutschland und Frankreich, die beiden EU-Länder mit der höchsten Stimmgewalt innerhalb der EU, wollen die Definition von „grün“ erweitern, sodass beispielsweise auch Investitionen in Gas oder Atomkraft darunter fallen können. Das geht aus einem Arbeitsdokument der finnischen Ratspräsidentschaft hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.
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