Genussscheine Commerzbank muss Zinsen erstatten

Lichtspektakel: Der Commerzbanktower bei der Übernahme der Eurohypo im Jahre 2006.
Der Commerzbank drohen millionenschwere Zins-Nachzahlungen auf mehrere Genussscheine ihrer Tochter Eurohypo. Die Bank unterlag am Dienstag auch in zweiter Instanz gegen den Hedgefonds QVT, der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einen noch größeren Erfolg feiern konnte als beim Landgericht.
Nach dem Urteil muss die Bank doch Zinsen auf Genussscheine der ehemaligen EssenHyp und einen Genussschein der vormaligen Rheinhyp zahlen und die Herabsetzung des Nennwerts zurücknehmen. In erster Instanz hatte sich QVT nur bei den EssenHyp-Scheinen durchgesetzt. Das Gericht ließ allerdings die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu. Die Commerzbank ließ offen, ob sie sich erneut gegen das Urteil zur Wehr setzen wird. „Wir sehen uns die Urteilsbegründung genau an“, sagte ein Sprecher.
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