Rechtsstreit um Börsenaufsicht EU-Gerichtshof entscheidet über ESMA-Kompetenzen

Großbritannien hat gegen die Befugnis der Börsenaufsicht geklagt. Nun ist der Europäische Gerichtshof gefragt.
Luxemburg Hat die EU-Börsenaufsicht beim Verbot von hochspekulativen Aktiengeschäften gegen geltendes EU-Recht verstoßen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. Doch egal, ob das oberste EU-Gericht in seinem Urteil die Frage mit Ja oder Nein beantwortet – nationale Behörden können auch weiterhin Leerverkäufe untersagen oder billigen. Die Richter entscheiden nur darüber, ob die Rechtsgrundlage, auf der die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA ihr Verbot bestimmter Leerverkäufe 2012 erlassen hat, die richtige gewesen ist (AZ: C-270/12).
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