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Bitcoin, Ether und Co. Spezialfonds dürfen bis zu 20 Prozent in Krypto-Werte investieren

Ein neues Gesetz erlaubt institutionellen Anlegern Investitionen in Bitcoin und Co. Privatanleger können künftig über den Onlinebroker der Sparkassen indirekt investieren.
30.07.2021 - 17:34 Uhr
Über den Onlinebroker der Sparkassen können Kunden künftig auch in Kryptowährungen investieren. Quelle: Ulrich Baumgarten/Getty Images
Bitcoin im Geldbeutel

Über den Onlinebroker der Sparkassen können Kunden künftig auch in Kryptowährungen investieren.

(Foto: Ulrich Baumgarten/Getty Images)

Frankfurt In Deutschland dürften Bitcoin und Co. weiter in den Mainstream vorrücken: Nach dem Fondsstandortgesetz, das am kommenden Montag in Kraft tritt und in Teilen bereits seit 1. Juli gilt, dürfen institutionelle Fonds in Deutschland bis zu 20 Prozent an Kryptowährungen halten.

Sogenannte Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen dürfen dann bis zu einem Fünftel des Fondsvolumens in Bitcoin oder andere Kryptowerte investieren. Zu diesen Fonds haben allerdings nur institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Versicherungen Zugang.

Der Schritt könnte sich erheblich auf die Kryptowelt auswirken: Sollten die Spezialfonds die 20-Prozent-Grenze ausnutzen, könnten Hunderte Milliarden Euro zusätzlich in den Kryptomarkt fließen. Tim Kreutzmann, Experte für Kryptoregulierung beim deutschen Fondsverband BVI, erklärte: „Die meisten Fonds werden zu Beginn sehr deutlich unter den 20 Prozent bleiben.“

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