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Bitcoin, Ether & Co. Wie beschlagnahmte Coins wieder in Umlauf gebracht werden können

Was tun mit Kryptowährungen, die die Behörden bei Kriminellen sicherstellen? In Frankfurt hat man einen Weg gefunden, um entsprechende Coins zu verwerten.
22.12.2021 - 13:08 Uhr Kommentieren
Wenn Kryptowährungen im Zusammenhang mit Verbrechen stehen, gelten sie als „kontaminierte Coins“. Quelle: Reuters
Kryptowährungen

Wenn Kryptowährungen im Zusammenhang mit Verbrechen stehen, gelten sie als „kontaminierte Coins“.

(Foto: Reuters)

Frankfurt Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Kryptowährungen im Wert von rund 100 Millionen Euro, die bei Kriminellen sichergestellt worden waren, im Rahmen einer neuen Kooperation veräußert. Möglich wurde das durch die Zusammenarbeit mit dem Bankhaus Scheich, das die Coins in der Woche bis zum 20. Dezember 2021 verkaufte.

Laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren die Kryptowerte in einem „umfangreichen Ermittlungsverfahren“ bei drei Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt worden. Die Kriminellen waren im Juli wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln jeweils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Weil die Täter auf die Herausgabe der verschiedenen Kryptowährungen verzichtet hatten, waren diese in das Eigentum des Landes Hessen übergegangen. Zuständig für die Ermittlungen war die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT).

Die Kooperation zwischen der Behörde und dem Bankhaus soll auch künftig ähnliche Abverkäufe von Kryptowährungen möglich machen. Oberstaatsanwältin Jana Ringwald, die das Projekt aufseiten der Generalstaatsanwaltschaft vertritt, betont, dass Kryptowährungen ein gängiges Zahlmittel bei Cyberverbrechen sind.

Die Schwierigkeit bei Transaktionen, bei denen Kryptowährungen aus kriminellen Machenschaften wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden sollen: Da die Kryptowährungen im Zusammenhang mit Verbrechen stehen, gelten sie eigentlich als „kontaminierte Coins“ und können nicht auf gängigen Kryptobörsen gehandelt werden. Denn die Daten zur Herkunft eines jeden Coins sind über die Blockchain meist öffentlich einsehbar und nachvollziehbar.

Stammen Coins aus kriminellen Machenschaften, schlagen etablierten Kryptobörsen im Rahmen ihrer Anti-Geldwäsche-Regeln Alarm.

Kooperation ist „völlig alternativlos“

Der Prozess, den das Bankhaus Scheich nun durchführte, stellt sicher, dass Handelspartner künftig darüber informiert werden, dass die Währungen wieder in rechtmäßigen Besitz gelangen und als „sauber“ deklariert werden.

Nils von Schoenaich-Carolath, der das Projekt beim Bankhaus Scheich leitet, sieht darin sogar einen Vorteil für die gesamte Kryptowelt: „Wir können die Menge an kontaminierten Coins, die sich im Umlauf befinden, reduzieren.“

Laut Oberstaatsanwältin Ringwald wäre dieses Vorgehen für Behörden im Alleingang nicht möglich: „Die Kooperation ist völlig alternativlos. Wir sind im Umgang mit Kryptowährungen darauf angewiesen, auf die Privatwirtschaft zuzugehen.“

„Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bankhaus Scheich haben eine in Deutschland bislang einzigartige, marktgerechte und rechtssichere Lösung entwickelt, um derartig inkriminiertes Kryptovermögen wieder dem regulären Markt zuzuführen“, so Ringwald.

Laut von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets beim Bankhaus Scheich, war die Abwicklung komplex: „Aufgrund der hohen Volumina, der Vielzahl an Währungen und der Schwierigkeiten in Bezug auf das Problem der Geldwäsche war dieses Projekt äußerst vielschichtig.“

Die Kooperation zwischen der Behörde und der Bank ist auf Dauer angelegt und soll auch bei zukünftigen Fällen Anwendung finden. Oberstaatsanwältin Ringwald ist nun optimistisch, dass langfristig auch andere Bundesländer mit ähnlichen Lösungen nachziehen könnten.

Zwar habe man beim Bankhaus Scheich „noch keine konkreten Pläne für Kooperationen mit anderen Staatsanwaltschaften“, wie Vorstandsmitglied Boris Ziganke erklärt. Zwischen den Ländern fände jedoch schon jetzt „ein vitaler Austausch“ zur Verwertung beschlagnahmter Coins statt, so Ringwald.

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