Finanzaufsicht Im Skandal um die Pleite des Goldhändlers PIM rückt die Bafin in den Fokus

Goldbarren als Geldanlage: Die PIM-Insolvenz könnte Anleger bis zu 120 Millionen Euro kosten.
Frankfurt/Berlin Der Jurist wollte seinen Mandanten auf das Schlimmste vorbereiten. Das Geschäftsmodell der PIM Gold GmbH habe wenig Zukunft, war das Fazit eines Gutachtens, das der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht im März 2015 dem Geschäftsführer Mesut P. und seinem Vertriebschef, Julius L., vorlegte. Die für Juli des Jahres erwartete Verschärfung des Kleinanlegerschutzgesetzes werde es der PIM unmöglich machen, ihre Goldverträge wie bisher zu vertreiben. Die Finanzaufsicht Bafin werde zum massiven Hindernis.
Der Mann sollte sich irren. Zwar trat das Kleinanlegerschutzgesetz im Juli 2015 in Kraft und wurde zum 1. Januar 2017 noch einmal verschärft. Doch erst 2019 bereitete die Staatsanwaltschaft Darmstadt dem Treiben des Goldhändlers aus Heusenstamm bei Frankfurt ein Ende. Anfang September rückten die Ermittler aus, beschlagnahmten alles Vermögen und nahmen den Chef Mesut P. in Untersuchungshaft. PIM soll Gold verkauft haben, das es nie gegeben hat.
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