Krypto-Assets Investmentfonds sollen künftig auch Kryptoanteilsscheine begeben können

Das Fondsgeschäft soll digitaler werden.
Berlin Die Digitalisierung des deutschen Finanzmarktstandortes nimmt weiter Gestalt an: Anteile an Investmentfonds sollen künftig auch mithilfe der Blockchain-Technologie als Kryptofondsanteile auf den Markt gebracht werden können. Das kündigte Finanz-Staatsekretär Jörg Kukies gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an.
Die Bundesregierung dehnt damit kurz vor Ende der Legislaturperiode den Anwendungsbereich digitaler Wertpapiere aus. Eine entsprechende Verordnung wird vorbereitet, zu der sich die Bundesländer und Verbände noch äußern können. Anbieter von Investmentfonds sollen elektronische Anteilsscheine künftig auch durch Eintragung in ein Kryptowertpapierregister als sogenannte Kryptofondsanteile begeben können.
Die Grundlagen dafür legte die Bundesregierung bereits mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWPG). Das eWPG erlaubt, bei manchen Finanzanlagen auf die Papierform zu verzichten. Zunächst wurde damit die Möglichkeit geschaffen, Schuldverschreibungen und elektronische Fondsanteile rein virtuell zu begeben.
Schon zur Jahresmitte war aber klar, dass sich das Gesetz nicht allein darauf konzentrieren sollte. Der Finanzausschuss hatte eine Verordnungsermächtigung für das Bundesfinanzministerium beschlossen, die es jetzt für die Kryptofondsanteile nutzt. Dem privaten Bankenverband gehen die Änderungen allerdings nicht weit genug. Er plädiert dafür, weitere Wertpapiergattungen wie Aktien mit einzubeziehen.
Flankiert wird die Öffnung hin zu Krypto-Assets auch durch das Fondsstandortgesetz. Danach dürfen institutionelle Fonds in Deutschland bis zu 20 Prozent an Kryptowährungen halten. Zu diesen Fonds haben allerdings nur institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Versicherungen Zugang.
Mit dem Ausbau des Marktes für digitale Wertpapiere sieht Staatssekretär Kukies den Fondsstandort Deutschland auf gutem Weg. „Die geplante Regelung schafft den Rahmen für mehr Innovation und technologischen Fortschritt zum Nutzen der Branche und der Anleger.“
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