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Sven Korschinowski über ICOs „Politiker müssen sich mit dieser Technologie beschäftigen“

Sven Korschinowski arbeitet bei der Beratungsgesellschaft KPMG als Partner im Bereich Financial Services. Er bekommt seit Monaten immer mehr Anfragen von Unternehmen, die sich für virtuelle Börsengänge interessieren.
08.11.2017 - 18:00 Uhr Kommentieren
Der KPMG-Partner warnt vor zu harten Regeln für virtuelle Börsengänge.
Sven Korschinowski

Der KPMG-Partner warnt vor zu harten Regeln für virtuelle Börsengänge.

Herr Korschinowski, die Finanzaufseher sehen den Siegeszug von Bitcoins und ICOs mit Sorge. Ist das gerechtfertigt?
Der Bitcoin als Kryptowährung wird von vielen Aufsichtsbehörden kritisch beäugt – wegen starker Kursausschläge, Geldwäschevorwürfen und möglicherweise auch wegen des fehlenden politischen Zugriffs. In China hat man Bitcoin-Börsen verboten und wenig später auch ICOs, Südkorea ist dann ähnliche Wege gegangen. Aus meiner Sicht sollte man das Thema ICOs aber unabhängig von der Debatte um Bitcoins betrachten.

Warum?
Bei ICOs handelt es sich um eine neuartige Form der Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe eines Tokens. Die Regulierung hängt jeweils vom Einzelfall ab. Die entscheidende Frage ist: Was stellt der Token dar? Ist er eine Art Gutschein? Dann wäre sein Verkauf in Deutschland derzeit möglicherweise nicht reguliert. Oder handelt es sich um ein Finanzinstrument oder eine Art Verbriefung? Dann würde der Verkauf ähnlich wie bei anderen Verbriefungen von der Finanzmarktaufsicht kontrolliert werden. Allerdings muss man sich das wie gesagt immer im Einzelfall ansehen.

Welche Gefahren gibt es bei diesen Kryptobörsengängen?
Grundsätzlich sind bei ICOs weltweit vor allem zwei Probleme aufgetreten, die man angehen muss. Zum einen gab es Unternehmen mit nicht tragfähigen Geschäftsmodellen. Und das war für Anleger zum Teil nicht ersichtlich. Zum anderen gab es Unregelmäßigkeiten beim Verkauf der Tokens. Kriminelle haben Schwachstellen bei der Registrierung und technischen Ausgabe der Tokens ausgenutzt und mithilfe von Cyberattacken Geld abgezwackt.

Wie sollen die Behörden damit umgehen?
Die Finanzmarktaufsicht in Singapur hat einen klugen Ansatz gewählt. Sie behandelt ICOs wie Verbriefungen. Und sie hält sich Anpassungen offen, falls das nötig sein sollte – schließlich handelt es sich um ein sehr neues Phänomen.

Und wie ist die Lage in Deutschland?
Auch in Deutschland müssen sich Politiker und Aufsichtsbehörden mit dieser Technologie beschäftigen und sie verstehen. Und aus dem Verständnis heraus müssen sie dann die richtigen Dinge tun. Auf der einen Seite muss man die Investoren schützen. Aber auf der anderen Seite sollte man auch den größten Vorteil von ICOs – eine einfache und schnelle Kapitalbeschaffung – nicht durch übertriebene Regeln gefährden. Regulierung sollte Innovation nicht behindern. Auf der anderen Seite sollte ein Unternehmen mehr vorlegen müssen als ein fünfseitiges White Paper, wenn es einen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag einsammeln will.

Wie sieht der rechtliche Rahmen für virtuelle Börsengänge in Deutschland derzeit aus?
Einen klaren rechtlichen Rahmen wie bei Börsengängen gibt es für ICOs noch nicht. Aber so ein Rahmen kann sich nur mit der Zeit entwickeln, der ICO-Markt in Deutschland ist schließlich noch sehr jung. Wysker ist hierzulande der erste ICO. Aber es gibt einige Firmen, die auch entsprechende Pläne haben. ICOs können sich auch in Deutschland schnell verbreiten.

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