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Virtuelle Börsengänge EU-Börsenaufsicht warnt vor Totalverlust

Nach der deutschen warnt jetzt auch die europäische Finanzaufsicht vor virtuellen Börsengängen. Bei diesen ICOs nehmen Anbieter Millionen ein – für Anleger gibt es aber nur geringen Rechtsschutz, kritisiert die ESMA.
13.11.2017 Update: 13.11.2017 - 18:02 Uhr

Düsseldorf Das Investment in virtuelle Börsengänge ist der europäischen Börsenaufsicht ESMA zufolge hochriskant. Anlegern drohe ein Totalverlust, warnte die Behörde am Montag. Virtuelle Börsengänge von Start-ups häufig aus dem Krypto-Währungsbereich – sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) – seien unreguliert, intransparent und technologisch ungetestet. Ähnlich hatte sich vergangene Woche schon die deutsche Finanzaufsicht BaFin geäußert. China hat ICOs sogar verboten.

Die ESMA wird in ihrer Warnung deutlich: Die Kurse der bei ICOs ausgegebenen Tokens, eine Art virtuelle Gutscheine, seien „extrem volatil“. Die Produkte seien anfällig für Betrug und Geldwäsche. Auch könnten Investoren nicht auf den Schutz von EU-Gesetzen bauen, wenn die virtuellen Börsengänge außerhalb der Rechtsraums der 28 EU-Mitgliedsstaaten fielen.

„Die ESMA hat eine rapide Zunahme von ICOs weltweit und in Europa beobachtet und befürchtet, dass Anleger möglicherweise nicht wissen, welche hohen Risiken mit einem ICO-Investment verbunden sind“, schreibt die Behörde.

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