Virtueller Börsengang Erstes Urteil im Envion-Skandal: Hintermänner müssen Anleger entschädigen

Den Anlegern versprach das Start-up 161 Prozent Rendite.
Frankfurt, Düsseldorf Grobe Irreführung, gravierende Versäumnisse, unrealistische Versprechen – die Worte im Urteil gegen die Hintermänner der Envion AG lassen keinen Zweifel: Das Landgericht Berlin hält die Handelnden beim einst gefeierten Krypto-Start-up für halb verantwortungslos, halb inkompetent. Es verurteilte die Hintermänner der Envion AG zum Schadensersatz. Sie müssen dem Kläger sein Investment voll zurückzahlen, zuzüglich Zinsen.
Die Vorgeschichte ist so traurig wie spektakulär. Im Januar 2017 näherte sich die Kryptowährung Bitcoin der Marke von 1000 Euro. Virtuelle Börsengänge (ICO), bei denen Anleger Unternehmen für virtuelle Münzen echtes Geld gaben, wurden zum Massenphänomen. In Berlin entwickelte der Jungunternehmer Michael Luckow die Idee, Kryptowährungen per Ökostrom zu produzieren – in mobilen Containern, die dort aufgestellt wurden, wo der Strom gerade am billigsten war.
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