Virtueller Börsengang Was Anleger im Envion-Skandal tun müssen, um ihr Geld zurückzubekommen

Den Anlegern versprach das Start-up 161 Prozent Rendite.
Frankfurt/Düsseldorf Für Gläubiger des gescheiterten Krypto-Start-ups Envion drängt die Zeit. Das Konkursamt Zug ruft sie dazu auf, bis zum 28. November ihre Forderungen anzumelden. Das geht aus dem Schuldenruf hervor, den der Schweizer Liquidator in den vergangenen Tagen an zahlreiche Anleger versandt hat. Das Schreiben liegt dem Handelsblatt vor.
„Das ist ein sehr wichtiger Schritt für alle Envion-Anleger, die bisher nichts unternommen haben, um ihre Investitionen in den Envion ICO zurückzufordern“, erklärt Rechtsanwalt Istvan Cocron von der Berliner Kanzlei CLLB. Er vertritt mehr als 50 Investoren. Unter ICO, kurz für Initial Coin Offering, versteht man einen virtuellen Börsengang.
Entscheidend sei, dass die Anleger ihre Ansprüche nunmehr form- und fristgerecht anmelden, sagt Cocron. „Nur diejenigen Anleger, die ihre Forderungen auch rechtswirksam anmelden, nehmen an der späteren Verteilung des Erlöses der Konkursmasse der Envion AG teil.“
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