Milliarden-Kryptobetrug: Prozess um Kryptowährung Onecoin platzt – „Die speziellen Umstände sind äußerst unbefriedigend“
Die studierte Juristin ist seit Jahren untergetaucht.
Foto: Paul Hampartsoumian/ShutterstockBielefeld, Düsseldorf (Erstpublikation: 30.05.2022, 09:08 Uhr). An einem Sonnabend Mitte Februar machte ein ehrenamtlicher Richter am Landgericht Münster seiner Wut Luft. Er habe sich als Schöffe beworben, um seinen Horizont zu erweitern, schrieb er in einer E-Mail an den Vorsitzenden Richter im Onecoin-Prozess. „Hätte ich geahnt, worauf ich mich einlasse, hätte ich diesen Entschluss mit Sicherheit nicht gefasst.“ Der Verlauf des Verfahrens und seine speziellen Umstände seien „für alle Seiten äußerst unbefriedigend“.
Drei Monate später platzt nun die Hauptverhandlung gegen die mutmaßlichen deutschen Helfer der flüchtigen Onecoin-Erfinderin Ruja Ignatova, wie das Landgericht Münster am Montag mitteilte. Das Verfahren soll Mitte August dieses Jahres erneut beginnen. „Die bislang durchgeführte Beweisaufnahme ist dabei zu wiederholen“, teilte das Gericht mit.
Prozess um Onecoin: Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgesetzt
Der Grund für das vorzeitige Ende der Hauptverhandlung: Mehrere ehrenamtliche Richter sind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der komplizierten Wirtschaftsstrafsache um Kryptowährung und die Blockchain-Technologie zu folgen.
Die Kammer besteht aus fünf Richtern, von denen zwei ehrenamtliche Schöffen sind. Ein dritter Schöffe wird in der Regel als Reserve vorgehalten. In Münster sind jedoch alle drei Schöffen auf unterschiedliche Art belastet, weshalb das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann.
Beim Betrug um die Kryptowährung geht es um mehrere Milliarden Euro
Die strafrechtliche Aufarbeitung des milliardenschweren Betrugs um die angebliche Kryptowährung Onecoin steht deshalb in Deutschland vor einem einschneidenden Rückschlag. Der Frust ist bei allen Beteiligten groß, immerhin wurde schon acht Monate gegen die drei mutmaßlichen Helfer der sogenannten Kryptoqueen Ruja Ignatova verhandelt.
Angeklagt sind ein Ehepaar aus Greven und ein Rechtsanwalt aus München. Das Ehepaar soll laut Staatsanwaltschaft eine dreistellige Millionensumme verschoben haben, die aus dem Onecoin-Vertrieb stammte. Ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin sollen sie zwischen Ende 2015 und Ende 2016 von Zehntausenden Anlegern Gelder entgegengenommen und 320 Millionen Euro größtenteils ins Ausland transferiert haben. Dafür erhielten sie eine Provision von 3,2 Millionen Euro, sind die Strafverfolger überzeugt. Dem Paar droht eine Verurteilung wegen Geldwäsche und Beihilfe zum Betrug.
„Kryptoqueen“ Ruja Ignatova bleibt abgetaucht
Der Anwalt wiederum soll die Herkunft der Gelder aus gewerbsmäßigem Betrug zumindest billigend in Kauf genommen und die wahre Geldquelle verschleiert haben – etwa durch E-Mails an kritisch nachfragende Bankmitarbeiter. Mit seiner Hilfe seien 75 Millionen Euro auf die Cayman Islands gelangt. Ihm werfen die Ermittler Geldwäsche vor.
Die Erfinderin der Kryptowährung ist auf der Flucht.
Foto: Onecoin
Die mutmaßliche Haupttäterin im Onecoin-Reich, Ignatova, ist abgetaucht, nach ihr fahnden BKA, Europol und Interpol. Neben Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek dürfte sie die bekannteste mutmaßliche Wirtschaftskriminelle auf der Flucht sein. Ihr Verschwinden ist ein Mysterium, das kürzlich selbst im Fernsehen bei „Aktenzeichen XY ungelöst“ beschrieben wurde.
Die selbst ernannte Kryptoqueen hatte Investoren jahrelang versprochen, mit ihrer Erfindung Onecoin den erfolgreichen Bitcoin abzulösen. Mehr als vier Milliarden Euro soll sie zwischen 2014 und 2017 eingesammelt haben. Dann verschwand sie. Ihre Spur verlor sich in Athen am Flughafen, wo sie in Begleitung von zwei Männern gesehen wurde, die Russisch sprachen.
Nur 19 Verhandlungstage seit September
Die deutsche Justiz arbeitet sich seither an ihren mutmaßlichen Helfern ab. Im Münsteraner Verfahren sollten 34 Zeugen an insgesamt 50 Verhandlungstagen gehört werden. Doch seit September fanden gerade einmal 19 Verhandlungstage statt. Immer wieder gab es Krankheitsfälle, mal wegen der Coronapandemie, mal durch Rückenbeschwerden von Prozessbeteiligten.
Der Zeitplan des zunächst bis Mai 2022 terminierten Prozesses geriet recht schnell durcheinander. Vergangene Woche eskalierte die Situation, weil ein Sachverständiger einem Schöffen „Einschränkungen der kognitiven Leistungs- und Abstraktionsfähigkeit“ attestierte.
Schöffe ärgert sich über Prozess-Verlauf
Mit welchen Problemen sich die Schöffen in derart komplexen Wirtschaftsstrafsachen konfrontiert sehen, fasste im Februar der ehrenamtliche Richter in seinem Brandbrief zusammen. „Unter den gegebenen Umständen muss sich niemand wundern, dass es schwierig ist, (geeignete) Schöffen zu finden“, schrieb er. Ihm scheine ein „Systemfehler“ vorzuliegen.
Sein Ärger beziehe sich nicht nur auf „die ständig ausfallenden Termine“, schrieb der Laienrichter und formulierte Sätze, die auch an seiner Eignung Zweifel aufkommen lassen. „Ich versuche ernsthaft, der Verhandlung stets zu folgen. Aber mir fehlt jegliche juristische Vorbildung“, klagte er. Besonders „krass“ mache sich das in den Selbstleseverfahren der Akten bemerkbar. Offenbar hatte er Probleme, das Tempo zu halten: „Ich bräuchte Monate, um etwa den Bescheid der Bafin tatsächlich mit Verstand zu lesen.“
Die Verhandlung sei bis Ende Juni terminiert, notierte der ehrenamtliche Richter. Im Vertrauen darauf habe er die zweite Jahreshälfte „urlaubstechnisch durchgeplant“. Er bat um die Berücksichtigung seiner Terminwünsche. „Wir wissen nicht, was noch kommen wird“, schrieb er. „Wir haben als ehrenamtlich tätige Schöffen aber auch ein Recht auf ein (planbares) Privatleben.“
Rechtsanwalt: Enorme Belastung für alle Prozess-Beteiligten
Das Gericht wollte das Schreiben des Schöffen nicht kommentieren. Die E-Mail sei ihm nicht bekannt, teilte der Sprecher mit, aber sie beträfe „kammerinterne Vorgänge, die mitunter dem Beratungsgeheimnis unterliegen“.
Rechtsanwalt Joachim Giring aus Saarbrücken, der die Ehefrau vertritt, sprach von einer „enormen Belastung für alle Prozessbeteiligten, insbesondere aber für die Angeklagten“ im Falle einer Aussetzung. Rechtsanwalt Michael Heuchemer erklärte für den Ehemann, dieser habe sich dem Verfahren von der ausführlichen Erklärung am ersten Tage an aktiv gestellt und es gefördert. „Wir werden alles tun, eine angemessene Erledigung zu erreichen.“
Auch für die Geschädigten ist die Wende im Onecoin-Prozess frustrierend. Der Geschädigte Hans-Joachim Sturm etwa hat Mitte vergangener Woche erfahren, dass der Prozess ausgesetzt werden soll. Seine Reaktion: „Ich war so richtig wütend“, sagt der 66-Jährige aus Thüringen. Von der Verhandlung habe er sich eigentlich erhofft, dass er das Geld aus den Onecoins eines Tages wiederkriege.
Ruja Ignatova: Auch Ex-Mann unter Geldwäscheverdacht
Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den 45-jährigen Ex-Mann von Ignatova. Der Rechtsanwalt soll Geld gewaschen haben, das aus dem Onecoin-Betrug stammt. Ein Behördensprecher bestätige auf Nachfrage, dass ein Ermittlungsverfahren geführt wird.
Den Namen des Beschuldigten wollte der Sprecher nicht nennen. Doch es besteht kein Zweifel: Bei dem Rechtsanwalt handelt es sich um Ruja Ignatovas Ex-Mann. Laut Staatsanwaltschaft steht er im Verdacht, sich wegen Geldwäsche strafbar gemacht zu haben. „Im Jahr 2016 sollen 7,69 Millionen Euro von einer am 20. Dezember 2011 gegründeten und in Hongkong ansässigen Firma auf das privat geführte Konto des Beschuldigten überwiesen worden sein“, teilte der Pressesprecher mit. „Diese Zahlung soll von der Ehefrau des Beschuldigten veranlasst worden sein und mutmaßlich aus Betrugsstraftaten herrühren.“