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Private Absicherung Schnee und Eis: Welche Versicherung bei Frostschäden zahlt – und welche nicht

Bei kalten Temperaturen und Glätte kommt es leicht zu Unfällen. Die wichtigsten Policen im Winter – und wofür sie haften.
19.01.2021 - 15:56 Uhr Kommentieren
Trifft ein solcher Eiszapfen einen Passanten, entsteht schnell ein Versicherungsschaden. Quelle: dpa
Winter in Thüringen

Trifft ein solcher Eiszapfen einen Passanten, entsteht schnell ein Versicherungsschaden.

(Foto: dpa)

Frankfurt Der Winter ist da und verwandelt Deutschland streckenweise in eine weiße Schneelandschaft. Der Frost sorgt jedoch nicht nur für einen schönen Blick aus dem Fenster, sondern jedes Jahr auch für erhebliche Schäden. Denn eisige Kälte, Schnee und Glätte können schnell für Unfälle und Blessuren sorgen.

Nicht nur Hausbesitzer sollten bei solchen Witterungen deshalb prüfen, ob sie im Fall der Fälle richtig versichert sind. Auch Mieter, Autobesitzer und Familien sollten sich kurz die Frage stellen, ob sie bei Schadensersatzforderungen abgesichert sind. Doch welche Versicherung haftet in welchem Fall? Und was decken die Policen im Zweifelsfall nicht ab? Im Folgenden ein Überblick über Haftungen und Verpflichtungen der Verbraucher bei Eis und Schnee und darüber, wer bei Unfällen für den finanziellen Schaden aufkommt.

1. Schneelawine vom Dach: Wer springt bei Unfall ein?

Es ist ein Unfall, der schnell passiert ist: Ein Passant verletzt sich, weil ein Schneebrett oder ein Eiszapfen von einem Hausvorsprung heruntergefallen ist und ihn getroffen hat. Wer selbst in seinem Eigenheim wohnt, kann sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor einem finanziellen Schaden schützen. Wer sein Haus jedoch vermietet hat, braucht eine andere Police, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

„Bei Mehrfamilienhäusern sollten Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben“, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Damit sind sie immer auf der sichereren Seite.“

Wichtig ist allerdings: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Flächen, die zum Grundstück gehören, tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Die Pflichten können sie allerdings übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleister. Räumen diese dann nicht, haften sie für dadurch entstandene Schäden. Auch für sie empfiehlt sich in dem Fall eine Privathaftpflichtversicherung.

2. Gebäudeschäden durch hohe Schneelast

Schon zehn Zentimeter Schnee können mehr als 100 Kilogramm pro Quadratmeter auf die Waage bringen. Und: Je älter und nasser der Schnee ist, desto schwerer wird er – und vergrößert so die Gefahr, dass Dächer komplett einstürzen oder Balken im Dachfirst brechen.

Achtung: Die Wohngebäudeversicherung kommt – anders als viele Eigentümer denken – für solche Schäden generell nicht auf. Denn die Wohngebäudeversicherung schützt nur vor Grundrisiken – also bei Schäden etwa durch Brand, Blitzschlag oder Sturm und Hagel. Hausbesitzer müssen sich gegen Gebäudeschäden durch Schneedruck deshalb mit einer zusätzlichen Police für Elementarschäden absichern.

„Damit sind auch Schadenfälle durch Schneedruck versichert, wenn beispielsweise besonders viel Schnee gefallen ist“, betont der Bund der Versicherten. Verbraucherschützer raten darum zu prüfen, ob im Versicherungsvertrag der Wohngebäudepolice dieser Elementarschutz enthalten ist. Andernfalls sollten Verbraucher ihn in den Vertrag aufnehmen lassen.

3. Schneeschäden am Auto

Ein Schaden von mehreren Tausend Euro kann schnell entstehen, wenn ein Auto durch eine Schneelawine beschädigt wird. Unter Umständen können Betroffene in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegen Hauseigentümer geltend machen, wenn diese ihre Pflichten vernachlässigt haben und etwa eine regionale Verpflichtung für Schneefänge ignoriert oder bei Gefahr im Verzug nicht reagiert wurde. Ist das nicht der Fall, bleibt Betroffenen nur der Weg, sich an ihre Kfz-Kaskoversicherung zu wenden, wenn sie diese abgeschlossen haben.

Wer dagegen nur die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, muss normalerweise alle anfallenden Kosten am eigenen Auto selbst bezahlen. Handelt es sich nur um eine kleine Beule, sollten Verbraucher allerdings überlegen, ob eine Schadensmeldung lohnt. In der Regel führt sie zu einer Höherstufung des Tarifs und kann damit auf lange Sicht teurer werden, als wenn der Schaden vom Autofahrer selbst beglichen wird.

„Vergleichen lohnt sich deshalb besonders bei kleineren Schadensbildern“, rät die Ideal Versicherung.

4. Verletzungen durch Schneeball

Liegt der erste Schnee auf Grünflächen und Fensterbänken, geht trotz Corona nicht nur mit Kindern der Wunsch durch, einen Schneeball zu werfen. Doch was passiert, wenn das weiße Geschoss sein Ziel verfehlt und im Gesicht eines Unbeteiligten landet?

Passiert dies zwischen Jugendlichen, muss geklärt werden, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ab einem Alter von sieben Jahren sehen viele Gerichte die Jugendlichen aber schon selbst in der Haftung. Erwachsene müssen dagegen grundsätzlich immer selbst für verursachte Schäden aufkommen.

Bei Personenschäden kann das schnell teuer werden, weshalb eine Haftpflichtversicherung unabdingbar ist, wie der Bund der Versicherten betont. Idealerweise sollten Familien deshalb eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die alle Mitglieder der Familie abdeckt. Allerdings zahlt die Haftpflicht nur, wenn der Schaden fahrlässig entstanden ist, das heißt, wenn Schäden nicht absichtlich herbeigeführt worden sind.

Mehr: Diese sieben Fehler sollten Autofahrer bei Saisonkennzeichen vermeiden

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