Anlageberatung Wie das neue Beratungsprotokoll aussieht
Seit dem 1. Januar 2010 sind die Banken verpflichtet, Kunden nach jeder Anlageberatung ein Protokoll auszuhändigen. Allerdings gibt es eine, nicht unbedeutende, Einschränkung. Die wesentlichen Punkte auf einen Blick.
Ratgeber Geldanlage
08.03.2011 - 18:27 Uhr
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Seit dem 1. Januar 2010 sind die Banken verpflichtet, Kunden nach jeder Anlageberatung ein Beratungsprotokoll auszuhändigen. Dies gilt nur beim Kauf von Wertpapieren.
Bei Tages- oder Festgeldkonten ist ein solches Protokoll nicht vorgeschrieben. Es gibt keine formalen Vorschriften für die Gestaltung. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass folgende Punkte aufzunehmen sind:
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