Immobilien-Ratgeber Wie Eigenheimbesitzer Steuern sparen können

Alt und neu nebeneinander: Modernisierungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Die schlechte Nachricht vorweg: Seitdem die Eigenheimzulage gestrichen wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr, das Finanzamt am Kauf der selbst genutzten Immobilie zu beteiligen – außer dem Wohn-Riester.
Eine Ausnahme bietet der Kauf eines unsanierten Denkmals. Ist der Käufer offiziell für die Modernisierung verantwortlich, so kann er folgendes beim Finanzamt geltend machen: In den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent der Modernisierungskosten, die in Zusammenhang mit dem Denkmalschutz entstanden sind. Hierbei muss der Bauherr strenge Bauauflagen beachten. Und der Mehraufwand darf selbstverständlich nicht die gesamte Rentabilität des Vorhabens vergessen lassen.
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