Steuerliche Absetzbarkeit Wie Renovierungen vor der Vermietung gehandhabt werden

Renovierungsarbeiten im Bad: Auch Mietern stehen Steuerermäßigungen zu.
Was ist, wenn man zuerst renovieren und dann vermieten möchte?
Investitionen in Renovierungen und Modernisierungen, die man tätigt, weil man zukünftig vermieten möchte, kann man generell als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen – sollte man meinen. Doch hier ist Vorsicht geboten, ebenso wie eine genaue zeitliche Planung: Wer etwa renoviert, während er selber noch im Vermietungsobjekt wohnt, riskiert den Steuervorteil zu verlieren.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH, Az.: IX R 51/08) sind während der sogenannten Selbstnutzungsphase getätigte Instandsetzungsaufwendungen grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine künftige Vermietung. Unter rein steuerlichen Gesichtspunkten ist es daher am sinnvollsten, wenn man ein Objekt erst renoviert, nachdem man ausgezogen ist.
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