Altersvorsorge Koalition will Schutzlücke bei Betriebspensionen schließen

Der Gesetzgeber will mehr für den Schutz von Betriebsrenten tun.
Berlin Die Bundesregierung will Leistungen aus der Betriebsrente künftig besser absichern. Wird ein Arbeitgeber insolvent, soll der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung der Betriebsrente übernehmen, die der Arbeitgeber dem Beschäftigen zugesagt hat.
Der Bundestag hat kürzlich grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Das Votum des Bundesrats steht am 5. Juni an. Die Länderkammer wird den Gesetzesentwurf aller Voraussicht nach ebenfalls verabschieden.
Mit dem Gesetz reagiert die Koalition auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach ist die Kürzung der Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen unverhältnismäßig. Das gilt laut EuGH etwa, wenn sie um mehr als die Hälfte gekürzt wird. Auch wenn ein Arbeitnehmer unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle rutscht, soll er besser abgesichert werden. Ein Ruheständler hatte geklagt, da erst die zuständige Pensionskasse in Schwierigkeiten geriet und später dann sein früherer Arbeitgeber insolvent wurde.
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