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Anwälte packen aus So tricksen Banken ihre Anleger aus

Immer öfter landen Banken vor Gericht. Sie müssen sich gegen unzufriedene Anleger wehren – und sind dabei nicht zimperlich. Anwälte haben sieben Abwehr-Maschen identifiziert, die besonders beliebt sind.
  • Barbara Moormann
18.11.2013 - 10:02 Uhr 31 Kommentare
Der Münchner Anwalt Nikolaus Sochurek:

Der Münchner Anwalt Nikolaus Sochurek: "Die Banken lehnen Ansprüche im vorgerichtlichen Bereich grundsätzlich ab und lassen es auf Klagen ankommen." Bildquelle: Tom Zilker (tomzilker.de).

Kempten Die Finanzkrise fordert ihren Tribut. Immer mehr Beteiligungen an Unternehmen stellen sich als Fehlinvestition heraus. Die spektakulären Enthüllungen bei den Fondsgruppen S&K oder nun Infinus sind da nur die Spitze des Eisbergs. Anwälte schätzen, dass weit mehr als 100.000 Anleger ihr Geld in hochriskante Unternehmensbeteiligungen gesteckt haben.

Oft wurden solche Fondsanteile im grauen Kapitalmarkt von Banken verkauft. Wenn etwas schief läuft, stehen die Berater der Banken daher sofort im Kreuzfeuer. Anleger wollen ihr Geld zurück – und immer öfter landen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Das ist für alle Beteiligten ein zweifelhaftes Vergnügen, denn in der Regel entwickelt sich ein zähes Ringen.

Das Problem aus der Sicht der Anwälte: Nicht nur zweifelhafte Verkäufer wurden durch die hohen Provisionen auf dem unregulierten Markt für Unternehmensbeteiligungen angelockt. Auch viele Banken packte die Gier. Graumarktprodukte seien daher selbst Kleinsparern verkauft worden, sagt etwa der Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg in Bremen.

Doch was passiert, wenn nun wie bei S&K oder Infinus etwas schief läuft? Schließt die Bank vielleicht schnell einen Vergleich? Das passiert, doch oft wird es von beiden Seiten geheim gehalten. Offiziell sind dagegen umso häufiger Statements zu hören, dass die Banken grundsätzlich vor Gericht nicht nachgeben wollen und Vergleiche kaum möglich sind.

„Grundsätzlich ist die Tendenz festzustellen, dass Banken einen Alles oder Nichts-Kurs fahren, jedwede Ansprüche im außergerichtlichen Bereich zurückweisen und es auf gerichtliche Auseinandersetzungen ankommen lassen“, stellt Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek aus München fest.

Allenfalls im Verlauf solcher Verfahren, insbesondere während der mündlichen Verhandlung, seien die beklagten Institute eventuell bereit, über einen Vergleich zu reden. Anleger brauchen also nicht nur starke Nerven, um wieder an ihr Geld zu kommen. Sie sollten auch die gängigen Abwehrstrategien der Gegenseite kennen. Sonst halten sie einen jahrelangen Rechtsstreit womöglich gar nicht durch.

Die Banken werden immer aggressiver
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31 Kommentare zu "Anwälte packen aus: So tricksen Banken ihre Anleger aus"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Das wird gewiss so sein.

    Nur ein Bruchteil der Geschäfte landen vor Gericht. Würde man dies als Prozentsatz ausdrücken, käme man sehr schnell zu dem Ergebnis, dass 100 % der Geschäfte ordentlich laufen. Leider schließt dies nicht aus, dass einige auf kriminelle Weise um ihr Erspartes gebracht werden. So ist halt die Statistik.

    Dennoch ist die Diskussion nicht fair. Da stimme ich ihnen zu.

    Hat jemand die Absicht einem Anleger nicht mehr sein eingezahltes Kapital zurückzugeben, dann spricht man von vorsätzlichen Betrug. Das ist der Fall, der hier diskutiert wird. Ob dies jedoch strafbar ist, ist eine Sache der Position und der Größenordnung. Draghi denkt genau über diesen Punkt nach. Vor einer Strafverfolgung fürchtet er sich dennoch nicht.

    Es ist schon eigenartig, wenn ein erfolgreicher, kundenorientierter Anlageberater in Zukunft seinem Kunden rät: Nehmen sie ihr Geld und stecken es unter ihr Kopfkissen. Dann haben sie nach einem Jahr mehr als wenn sie es zu uns, der Bank, bringen.

    Wenn die Kunden also demnächst ihr Geld bei der Bank abheben, muss die Bank ihrerseits die ausgeliehenen Kredite kündigen. Die Wirtschaft kommt zum absoluten Stillstand.

    Das ist nach dem Willen unserer Politiker! Sie behaupten dies in einer alternativlosen Entscheidung so eingesteuert zu haben.

    Das war jetzt kein Geflüster der AfD. Aber jeder, der 1 + 1 addieren kann, weiß, dass das nicht gut gehen kann. Gut geht es nur dann, wenn dies Teil einer Strategie im Finanzkrieg ist und das Ziel die Vernichtung Deutschlands ist.

    Ich möchte nicht " schwarz Malen", aber ich würde sehr gern meine Altersvorsorge erhalten und erhalten wissen.

    Die Politiker haben einen Amtseid geschworen ("zum Wohl des deutschen Volkes"). Der einzige, der die Finger hinter seinem Rücken kreuzte und wahr machte, war Altkanzlers Schröder. Der Rest hat alternativlos die Finger gehoben und trotzdem das Volk beraubt.

    Es ist eine starke Zeit, in der wir unsere Politiker erleben dürfen.

  • Sind Sie sich da sicher?

  • Ich kann den Artikel nur bestätigen. Das ist mir als Anleger auch passiert. Außergerichtlicher Vergleich wurde von der Bank abgelehnt. Also blieb nur die Klage. Dann in Frankfurt vor Gericht. Dann das Paradoxe. Die Bank markiert Kraft und Stärke und der Richter (mit Dr. Titel) erklärt, er duchschaut das Verhalten und Konstrukt der Bank etc. selbst nicht. Also bewegt er sich wie ein Zweig im Wind von der Argumenten der einen Seite zur anderen Seite. Und rät dann selbst zum Vergleich, der aber nur schäbig ist. Es wird schnell klar, ein Urteil will er nicht fällen, da er den Fall nicht durchschaut. Armes Gericht in Frankfurt. Dort landen aber alle diese Verfahren. Mit dieser Haltung spielt der Richter den Banken so richtig in die Hände, weil natürlich jedes Treffen vor Gericht, mich etwa 1000 Euro plus Zeit (selbst nach Frankfurt zu fahren) kostet. Fazit: schlechten Vergleich akzeptiert, um Kostenrisiko und Zeit zu sparen. Selbstverständlich darf über das Zustandekommen und den Inhalt des Vergleiches nicht gesprochen werden. Diese Klausel war auch nicht rauszuverhandeln. Am Ende bleibt der bittere Beigeschmack: Gerichte sind von den Praktiken der Banken völlig überfordert, duchschauen es selbst nicht und wissen auch um die Situation der Anleger. Da wird doch nicht etwa in der Kantine der Richter am Gericht schon von Kollegen zu Kollegen geraten, da und dort bekommst Du doch schnell einen Vergleich hin. Der Anleger kann nicht durchhalten. Da braucht sich dann Herr Dr. "Richter" auch weiter nicht mit der Materie auseinandersetzen und durchschaut das Finanzprodukt auch im nächsten Fall wieder nicht. Dumm für den nächsten Kleinanleger, der wieder in den Vergleich gedrängt wird. Das ganze System krankt doch. Eigentlich sollte gleich an jedem Finantprodukt der Banken stehen: §1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, weil die Bank das System sicher beherrscht. § 2 Sollte die Bank doch einmal im Unrecht sein, tritt automatisch §1 in Kraft, da die Bank ja das System beherrscht.

  • Es heißt nicht "wegen dem guten Verhältnis zum Berater". Ich empfehle einen Deutschkurs. (...) Beitrag von der Redaktion editiert. Bitte achten Sie auf unsere Netiquette: „Nicht persönlich werden“ http://www.handelsblatt.com/netiquette

  • Es sei denn, man ist Bischof oder Bundespräsident a.D..

  • Dass dies das Spiel ist, wissen Sie ebenso wie ich.

    Es geht doch nicht um Recht. Es geht doch um ein Urteil. Und ein "Urteil", dass in einem Vergleich besteht, ist risikolose Arbeit für einen Richter, schnell verdientes Geld (auch für die Anwälte). Da heißt es immer, dass die Parteien dafür verantwortlich sind.

    Ein besonderes Problem sehe ich darin, dass sich Banken und Versicherungen anwaltlichen Service pauschal einkaufen. Sie zahlen an eine Kanzlei einen Pauschalbetrag X und der Anwalt muss sehen, dass er damit über die Runde kommt.

    Banken und Versicherungen sind die Fälle vollkommen gleichgültig. Sie geben die Beschwerden einfach "ab". Es folgt ein hoher Streitwert, die Rechtsschutzversicherung des Klägers sagt die Deckung zu und los geht's.

    Kommt der Vergleich zustande, wird es erst richtig interessant. Jetzt macht der Anwalt die wirtschaftliche Vergleichsrechnung auf.

    Schadenanspruch abzüglich Vergleichssumme abzüglich sein Honorar =
    Wirtschaftliches Ergebnis (sein Verkaufsargument) für seinen Service

    Kurz:
    Ich halte die Manie, die Einzug gehalten hat, für schlicht weg falsch. Wozu gibt es Aufsichtsbehörden, wozu gibt es Geschäftsleitungsbefugnisse, wenn die Kunden von Banken und Versicherungen so übers Ohr gezogen werden dürfen.

    Dafür habe ich keinerlei Verständnis.

    Ich habe auch keinerlei Verständnis dafür, wenn eine EZB Zinsen nicht marktwirtschaftlich sondern dirigistisch festsetzt und letztlich Kunden und Finanzdienstleister gemeinsam beschissen werden (Sie entschuldigen den Ausdruck. Aber eine andere Beschreibung wäre eine Verniedlichung der Sache.).

    Natürlich entstehen auf Seiten der Finanzdienstleister Kosten, die der Kunde zu tragen hat. Wenn nun die Geldanlage keine Erträge/Zinsen erbringt, dann kann man dem Kunden sein Geld nicht wieder zurück geben. Das ist klar. Aber ist auch klar, dass man dann das Geld erst gar nicht annehmen darf, weil der Vertrag von vorn herein, kein ausgeglichenes Verhältnis der Vertragsparteien bekundet?

  • @Mazi
    sorry, Korrektur:
    ... falls der Richter beidseitig "austeilt", muß bewiesen werden ...

  • @mazi
    Die 20% sind ein ruhende Verfahren.
    Ob der Kläger eingeschüchtert werden soll, falls der Richter muß bewiesen werden. Ansonsten bleibt es eine unbewiesene Interpretation.
    Bei einer Investition von 1000 bekommt die Bank ca. 50 - 100 Provision, der Rest wird ja weitergereicht. Wenn die Bank per Vergleich dann 900 bezahlen muß, hat sie m.E. ein schlechtes Geschäft gemacht.

  • Richtig. Man muss sich selber kümmern. Ich habe mich vor ein paar Jahren in die Thematik Börse eingearbeitet, lese regelmäßig Literatur zum Thema Börse und Investieren. Allein drei Bücher des alten Kostos waren dabei. Aber auch Literatur von Gerald Hörhan kann man empfehlen. Ein kleines Meisterwerk, das ich unbedingt empfehle, ist "Auf eigene Faust - Aktiensparen für Kleinanleger" von Thomas Claer.

    Darauf zu vertrauen, dass der "Bankbeamter" oder der "Bankberater" genau das richige, ist ziemlich naiv, ja regelrecht blöd.

  • Sie schreiben Unsinn. Die heile Welt, die Sie konstruieren, gab es nie, allenfalls in Ihrer Phantasie. Wann soll es denn so seriös zugegangen sein? Anfang der 90er? Meine Eltern wurden da regelrecht übers Ohr gehauen von Allianz, Sparkasse und LBS. Lauter unsinnige Verträge haben sie abgeschlossen. Mein Vater wollte mir weismachen, es sei richtig, mehrere 10000 Mark als Reserve auf dem Sparbuch zu haben, anstatt schnellstmöglich die Bauschulden zu tilgen. Das hat ihm sein Sparkassenberater verraten. Die Sparkassen sind ja auch so "seriös" und kassieren viel Geld fürs Girokonto, alleine deshalb, um zig Bankautomaten in lauter kleinen Mickerfilialen zu finanzieren. Wirklicher Service, der sich in gescheiten Öffnungszeiten niederschlägt, gibt es nicht. Sparkassen sind für Rentner und Arbeitslose. Berufstätigen können ja nicht einmal mehr am Samstag in Sparkasse, um dort einen Schaltermenschen anzutreffen.

    Und eine Versicherung hat das Geld nicht langfristig anzulegen. Eine klassische Versicherung verteilt ein individuell teures, aber seltenes Risiko auf viele Beitragszahler. Die Haftpflicht ist noch eine klassische Versicherung, genauso wie die reine Risikolebensversichreung. Der Sündenfall war die Erfindung der Kapitallebensversicherung und das ist Ewigkeiten her.

    Und ich bedaure keinen Menschen, der Risiko und Votalität nicht zu unterscheiden weiß, der blindlinks seinem Bankberater traut, der Geld auf einem ausländischen Tagesgeldkonto sammelt, diesem aber hinterher nachtrauert. Wer die finanzielle Bildung vernachlässigt, ist selber schuld. Aktien kann und sollte wirklich jeder haben, denn der Wohlstand wird in den Unternehmen erwirtschaftet und sonst nirgends.

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