Wer man zum Compliance-Officer bestellt wird sollte diese Funktionsübertragung unbedingt schriftlich festhalten. Befugnisse, Verantwortungsbereiche, Budget und Mitarbeiter sind wichtige Punkte, die unmissverständlich vereinbart und formuliert werden sollten.
Führungskräfte dürfen nicht blind allen Anweisungen folgen. Jeder Verursachungsbeitrag ist deshalb genau zu untersuchen, wenn es zur Haftungsfrage kommen sollte. Musste sich der Führungskraft das nicht regelkonforme Verhalten aufdrängen?
Bei Zweifelsfragen keine internen Juristen oder Experten beauftragen. Gerichte könnten später Eigeninteressen vermuten, so dass die Gutachten nichts mehr wert sind. Im schlimmsten Fall wird dem Compliance-Verantwortlichen vorgeworfen, nicht die notwendige Objektivität behalten zu haben.
Bei jeder angedachten Maßnahme muss der Compliance-Beauftragte die Verhältnismäßigkeit überprüfen. Das gilt vor allem bei Überwachung von Mitarbeitern.
Führungskräfte müssen in jedem Fall aktiv werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte, die nachvollziehbar den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde oder wird vorliegen. Compliance-Beauftragte müssen ihr Vorgehen immer dokumentieren!
Folgende Punkte müssen überprüft werden, damit der Compliance-Verantwortliche haftbar wird: Wurde die Verantwortlichkeit überhaupt delegiert? Wurde die Verantwortlichkeit wirksam delegiert? Verfügt der Verantwortliche über die erforderlichen Fachkenntnisse? Verfügt der Verantwortliche über die erforderlichen Kompetenzen und Befugnisse? Kann er unabhängige Aufklärung mit den erforderlichen Mitteln bieten?
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