Aufbewahrungsfristen für Verbraucher Aufräumen kann teuer werden

Wer aufräumen will, sollte die Verjährungsfristen beachten.
Frankfurt Abnehmen, sparen, aufräumen – an guten Vorsätzen mangelt es zu Jahresbeginn nicht. Wer sich für das Ausmisten der Finanzunterlagen entscheidet, sollte aber nicht übereifrig sein. Anders als für Selbstständige und Unternehmen gelten für Verbraucher zwar keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, doch im eigenen Interesse sollten einige Unterlagen verwahrt werden.
Egal ob Elektrogeräte, Möbel oder Kleidung – für Gebrauchsgegenstände müssen Händler eine zweijährige Gewährleistung übernehmen. Wenn in diesem Zeitraum die Kaffeemaschine streikt oder die Armlehne des Sessels abbricht, kann der Kunde – sofern ihn selbst keine Schuld an dem Defekt trifft und es sich um einen Mangel handelt – eine Reparatur oder den Ersatz verlangen. Um belegen zu können, wann und wo die Ware gekauft wurde, braucht er den Kassenbon oder die Rechnung. Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht und Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein, rät dazu, Kaufbelege etwa drei Jahre aufzuheben.
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