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Betrugsprozess in Frankfurt S&K-Anwälte fordern Abbruch des Mammutverfahrens

Im Betrugsverfahren um die Frankfurter Immobilien-Gruppe S&K wäre am Dienstag beinahe der erste Zeuge gehört worden. Doch dann erhoben die Verteidiger schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft.
13.09.2016 - 16:57 Uhr Kommentieren
Heiße Frauen, Promis und Nobelkarossen
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Jonas Köller und Stephan Schäfer waren bekannt für ihre Parties. Damit dürfte es erst mal vorbei sein. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Anlagebetrug in dreistelliger Millionenhöhe gegen die Frankfurter Unternehmensgruppe S&K.

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„Get rich or die tryin´“, werde reich oder stirb, wenn du es versuchst - so könnte auch das Motto der beiden S&K-Chefs Jonas Köller (Foto) und Stephan Schäfer lauten. Mittlerweile sitzen beide in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihnen vor, betrügerisch erlangte beziehungsweise veruntreute Anlagegelder hauptsächlich für den extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten verwendet zu haben. Die Beschuldigten bestreiten bisher die Vorwürfe.

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Ein opulenter Fuhrpark gehörte ebenfalls zum aufwändigen und exzessiven Lebensstil der beschuldigten Firmenchefs. Laut WirtschaftsWoche gehörten zum Fuhrpark von S&K Edelkarossen wie Porsche, Lamborghini, Ferrari, Audi R8, Bentley Cabrio und 7er BMW und Aston Martin DB9 Cabrio.

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Sogar ein Hubschrauber wurde mit dem Logo der Unternehmensgruppe dekoriert.

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Auch mehr oder weniger prominente Gäste wie hier Sänger Mark Medlock wurden von Köller und Schäfer gern empfangen.

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Hier empfängt Köller den durch die "Big-Brother"-Sendung bekannt gewordenen "Jürgen".

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Für eine seiner Veranstaltungen mietete S&K-Chef Köller einen Elefanten.

Frankfurt Auf dem Aushang an der Tür zum Gerichtssaal stand es schwarz auf weiß: In der Hauptverhandlung um die Frankfurter Immobilien-Gruppe S&K sollte am Dienstag der erste Zeuge gehört werden. Doch dann kam mal wieder alles ganz anders. Nach knapp drei Stunden Verhandlungszeit war an einen Eintritt in die Beweisaufnahme nicht mehr zu denken. Stattdessen kassierten die Richter der 28. Wirtschaftsstrafkammer am Frankfurter Landgericht mehrere Anträge auf Aussetzung oder sogar Abbruch des Verfahrens. Grund dafür war einmal mehr der Streit um Akteneinsicht. Die Verteidiger der Angeklagten werfen der Staatsanwaltschaft vor, dass sie Akten zurückhalte.

Vor dem Frankfurter Landgericht müssen sich bereits seit Ende 2015 sechs Männer verantworten, die wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und ebensolcher Untreue angeklagt wurden. Sie sollen mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem etwa 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben. Wie das vonstattengegangen sein soll, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft in einer mehr als 1.750-seitigen Anklageschrift ausgeführt, die über Wochen vor Gericht vorgetragen worden war.

Bereits im Februar 2013 waren die sechs Angeklagten nach einer großangelegten Razzia in Untersuchungshaft gekommen. Einer von ihnen wurde im Mai auf freien Fuß gesetzt, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte.

Den Anstoß für einen Teil der zahlreichen Anträge hatte am vergangenen Freitag die Verteidigerin von Hauke B. gegeben, dem ehemaligen Geschäftsführer des Hamburger Emissionshauses United Investors. Schon seit etwa zwei Monaten fordere sie von der Staatsanwaltschaft Einsicht in diverse Akten von Personen, die in der Anklageschrift als „gesondert Verfolgte“ bezeichnet werden. Ausführlich schilderte sie ihre Korrespondenz mit einem der Frankfurter Staatsanwälte und warf der Behörde eine „klare Verzögerungstaktik“ vor.

Ihre öffentliche Beschwerde hatte Erfolg, ein Staatsanwalt überreichte ihr am Dienstagmorgen einen Umschlag mit Aktenmaterial auf zwölf DVDs. Das alleine reichte ihr und den anderen Verteidigern aber nicht. Die anderen Anwälte möchten nun ebenfalls Duplikate der Akten haben und fordern, dass die Kammer diese für alle beiziehe. Außerdem gaben sie an, Zeit für die Durchsicht der Unterlagen zu benötigen, deshalb müsse die Hauptverhandlung unterbrochen werden. Die Behauptung eines Staatsanwalts, dass ein Teil der Unterlagen ohnehin schon Teil der S&K-Akte sei, konnte sie nicht beruhigen. Im Gegenteil, nun entspann sich eine Diskussion darüber, wie gut der Staatsanwalt selbst eigentlich die Akten kenne und ob man der Behörde glauben könne, dass die Unterlagen vollständig seien.

Auch ein Antrag der Verteidigerin von Jonas Köller zielte auf mehr Akteneinsicht ab. Sie nannte Dutzende von Akten, die sie und ihre Kollegen einsehen müssten, um nachvollziehen zu können, wie das laufende Verfahren überhaupt entstanden sei. Ein Staatsanwalt habe im Vorfeld Verfahren eingestellt, die Ermittlungen aber unter einem anderen Aktenzeichen weiterlaufen lassen. Auch seien viele Verfahren unter einem Aktenzeichen gebündelt worden, ohne dass die dahinterstehende Systematik ersichtlich sei.

Auch Verfahren aus Bayern seien davon betroffen. Für ihren Mandanten habe das zum einen zur Folge, dass ihm rechtliches Gehör verwehrt worden sei. Er habe annehmen müssen, dass Ermittlungen eingestellt worden seien, während sie tatsächlich weiterliefen und habe sich nicht dazu äußern können.

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