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Bewährungsstrafe für Ex-Geheimagent Werner Mauss Ein Urteil, viele offene Fragen

Eine Bewährungsstrafe für Ex-Geheimagent Werner Mauss. Das Landgericht Bochum blieb damit weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Das Urteil ist kaum nachzuvollziehen. Ein Kommentar.
05.10.2017 Update: 05.10.2017 - 14:00 Uhr 3 Kommentare

Geheimagent Mauss unterschlug 35 Millionen Euro

Bochum Werner Mauss bleibt auf freiem Fuß. Zwar hat das Landgericht Bochum den Geheimagenten wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen verurteilt, die Strafe ist allerdings moderat. Eine Haftstrafe von zwei Jahren verhängten die Richter. Das heißt: Der 77-Jährige muss nicht in das Gefängnis, wenn er sich in den kommenden zwei Jahren bewährt.

Der Fall Mauss ist wieder einmal ein Beispiel dafür, dass die deutsche Justiz mit Steuerhinterziehern äußerst nachsichtig umgeht. Dabei hatte der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren in einer Grundsatzentscheidung neue Maßstäbe dafür gesetzt, wann eine Bewährungsstrafe für Steuerhinterzieher eigentlich nicht mehr in Frage kommt: Wer dem Fiskus mehr als eine Million Euro vorenthält, sollte in aller Regel um eine Gefängnisstrafe nicht mehr herumkommen.

Werner Mauss hat nach den Ermittlungen der Steuerfahnder und Staatsanwälte weit höhere Beträge verheimlicht. Rund 14 Millionen Euro Steuern soll der Mann hinterzogen haben, weil er Vermögen auf Geheimkonten gebunkert hat. Außerdem war Mauss mit dubiosen Spenden an die rheinland-pfälzische CDU aufgefallen. Der Geheimagent agierte dabei wie so oft unter einem Tarnnamen.

Die Staatsanwaltschaft war bis zum Ende der seit September 2016 laufenden Hauptverhandlung am Landgericht Bochum von Mauss´ Missetaten überzeugt. Die Ankläger forderten in ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. In dem Verfahren hätten sich die Vorwürfe „eindrucksvoll bestätigt“. Der Mauss-Version, es handle sich nicht um sein eigenes Geld, sondern er habe lediglich ein fremdes Vermögen „treuhänderisch“ verwaltet, schenkten sie keinen Glauben.

Die nun verhängte Strafe ist kaum nachvollziehbar. Denn tatsächlich ist es Mauss nicht gelungen, seine These durch Beweise zu stützen. Die von ihm benannten Zeugen blieben im Verborgenen und trugen kaum zur Aufklärung bei. Mauss konnte zudem nicht darlegen, wie er seinen opulenten Lebensstil bestritt, ohne das angebliche Treuhandvermögen anzutasten.

Insofern ist es gut, dass die Akten im Fall Mauss noch nicht geschlossen werden. Mauss selbst hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Womöglich wird die Staatsanwaltschaft es ihm gleichtun.

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3 Kommentare zu "Bewährungsstrafe für Ex-Geheimagent Werner Mauss: Ein Urteil, viele offene Fragen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Der Herr Maus weiß zuviel, den lassen die Herrschaften besser in Ruhe.

  • Genau solche Fälle und ähnliche (Mannesmann z.B.) haben die AFD voran gebracht. Und die selbsternannte, politische ELITE ist sprachlos.
    Wer kontrolliert eigentlich deutsche Richter ?? Vermutlich sie selber.

  • Auffällig milde. dieses Urteil.

    Etwa im Namen des Volkes???

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