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BFH-Entscheid Ungeliebte Zinsschranke fällt nur in Einzelfall

Schlechte Nachrichten für Unternehmen: Die ungeliebte „Zinsschranke“, die verhindert, dass Konzerne Gewinne verlagern, fällt nicht. Ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhof gilt nur für einen Einzelfall.
18.11.2014 - 16:51 Uhr Kommentieren
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs über die Aussetzung eines Steuerbescheids für ein Unternehmen, gilt nur für einen Einzelfall. Quelle: dpa

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs über die Aussetzung eines Steuerbescheids für ein Unternehmen, gilt nur für einen Einzelfall.

(Foto: dpa)

Berlin Die deutsche Wirtschaft muss vorerst weiter Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen hinnehmen. Zwar hatte der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser von Unternehmen ungeliebten „Zinsschranke“ geäußert, die willkürliche Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer durch Konzerne verhindern soll. Die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigten sich aber darauf, dass die BFH-Entscheidung bis auf weiteres nur diesen einen Fall betrifft.

Die „Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids“ – in dem Fall muss ein Unternehmen den Steuerbetrag zunächst nicht zahlen – sei über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden, stellte das Bundesfinanzministerium in Berlin am Dienstag klar.

Es bekräftigte, die Zweifel des BFH seien unberechtigt. Zudem wurde darauf verwiesen, dass ein Wegfall der „Zinsschranke“ zu erheblichen Mindereinnahmen für den Staat führen würde. Mit der Vereinbarung reagieren Bund und Länder auf Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.

Die mit der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte „Zinsschranke“ soll verhindern, dass über konzerninterne Finanzkonstrukte Gewinne künstlich ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Dazu wird die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Der BFH hatte in einem Mitte April veröffentlichen Beschluss (Az.: I B 85/13) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert. Würde die Zinsschranke gekippt, kämen auf den Fiskus Milliarden-Kosten zu.

  • dpa
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