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BGH-Urteil Gericht rüttelt an Grundfesten der Lebensversicherung

Verbraucherschützer sprechen von einem wegweisenden Urteil für Versicherungskunden, die Branche gibt sich bedeckt. Karlsruhe hat Regelungen zu Kosten bei der vorzeitigen Kündigung von Verträgen gekippt.
25.07.2012 Update: 26.07.2012 - 11:41 Uhr 15 Kommentare
Das BGH hat verbraucherfeindliche Klauseln in Versicherungsverträgen gekippt. Quelle: dpa

Das BGH hat verbraucherfeindliche Klauseln in Versicherungsverträgen gekippt.

(Foto: dpa)

Frankfurt Ein höchstrichterliches Urteil zur vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen schreckt die Branche auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass die Lebensversicherer ihre Kunden nicht mehr mit Brosamen abspeisen dürfen, wenn sie ihre Verträge in den ersten Jahren nach Abschluss wieder aufgeben.

Dass die eingezahlten Beiträge dann vor allem in die Taschen der Vermittler fließen, sei „eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers", heißt es in dem Urteil des Versicherungssenats. Die Klausel sei daher unwirksam. Der BGH selbst sprach von einer „Weiterentwicklung" seiner Rechtsprechung. (Az.: IV ZR 201/10)

Damit rüttelt das oberste deutsche Berufungsgericht an den Grundlagen der Lebensversicherung. Die sogenannte „Zillmerung", bei der die Abschlusskosten - also vor allem die Provisionen der Versicherungsvertreter - auf die ersten fünf Beitragsjahre verteilt werden, war erst 2008 im Versicherungsvertragsgesetz vom Gesetzgeber anerkannt worden.

Dort ist auch festgelegt, dass Kunden bei einer frühen Kündigung zwar einen - vorher im Vertrag vereinbarten - Stornoabschlag hinnehmen müssen, um die anderen, treuen Versicherten nicht zu benachteiligen. Doch es gibt auch einen gesetzlichen Mindest-Rückkaufswert für die Policen, der sicherstellt, dass die Kunden nicht die gezahlten Beiträge ganz verlieren.

Wer etwa nach einem Jahr die Beitragszahlungen stoppt, der darf auch nur mit einem Fünftel der Abschlusskosten belastet werden. Auch der BGH hatte die Zillmerung noch 2001 und 2005 gebilligt.

Unmittelbar betroffen von dem Urteil sind nach Ansicht des Branchenverbandes GDV nur Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden. In dieser Zeit hatte es keine Regelung zu einem Mindest-Rückkaufswert gegeben.

Nur wenige halten Vertrag bis zum Ende durch
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15 Kommentare zu "BGH-Urteil: Gericht rüttelt an Grundfesten der Lebensversicherung"

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  • @Hansi,
    der Schlaumeier sind wohl her Sie, der Versicherung vertraue ich mein Geld an damit die es gewinnbringend anlegt zumindest bei der Kapitalbildenden LV, beim Auto oder Küchenkauf erwebe ich eine Ware diese nutzt sich ab und wird deshalb weniger Wert. Mein eingezahltes Kapital sollte sich jedoch nicht abnutzen, deshalb vordere ich auch bei vorzeitiger Kündigung einen gerechten Anteil zurück. Beim Autokauf ist es mir auch egal was der Verkäufer verdient weil ich die Preise des gleichen Fahrzeuges vergleichen kann un ich mir das günstigste Fahrzeug kaufe denn dee Preis steht fest. Bei der Versicherung bekomme ich Werte genannt welch am Ende mit dem Zusatz "die Überschüsse können niedriger aber auch höher ausfallen deshalb können sie nicht garantiert werden" im Angebot sieht das aber sehr gut aus.

  • Es gibt Versicherer, die erkennen das BGH urteil an und überweisen den zuviel einbehaltenen Betrag aus.z.B. Aachen Münchener und VGH, aber die ERGO verweigert sogar eine
    korrekte Abrechnung, hier werden die Mitarbeiter in Bordellen belohnt von den einbehaltenen Beträgen der Versicherten.

  • was ist daran Quatsch? Erstens erhöhen sich die anfänglich berechneten Rückkaufswerte um die erworbenen Ansprüche an der Überschussbeteiligung. Darauf wird ein Versicherungsvertreter bei Nachfrage auch zu recht hinweisen. Was er aber verschweigt, ist die Tatsache, dass die Überschussbeteiligung erheblich um Abschluss- und Bestandsprovisionen geschmälert wird. Sie rechnen es ja selbst vor! Würden Sie z.B. einen Sparvertrag mit einer Bank abschließen, bei dem sie nach 5 Jahren fast 1700€ weniger haben wie zuvor? Da muss man doch einen an der Waffel haben!

  • Sie verwechseln da was, ebenso wie bei jeder Tankstelle wird ja der Gesamtpreis für eine bestimmte zu erwartende Leistung ausgewiesen.
    Was beim Sprit davon Einkaufpreis, Verdienst etc. ist, kriegen sie auch da nicht mitgeteilt.
    Letztlich sagt eine Kostenquote auch nur bedingt etwas aus. So sind einige Versicherer trotz höherer Kosten als andere trotzdem erfolgreicher bei der Anlagepolitik, mache sogar besser als bestimmte Direktversicherer.
    Generell gilt jedoch das Direktversicherer natürlich generell billiger sind, eben weil dort kein beratender oder auch nicht beratender Vertrieb bezahlt werden muss.
    Eine Cola am Automaten ist ja auch billiger als in der Gaststätte, egal wie gut oder schlecht sie bedient wurden.
    aber wenn sie i nder Vergangeheit genau ufgepasst haben, dann werden sie bemerkt haben, das Selbstbedienung immer nur solange günstiger angeboten wird, wie es eine bedienende Konkurrenz gibt. Danach sind sie nur den Service los, bei ebenso teuren Preisen wie vorher.

    H.

  • Es gibt Interessengruppen, die beständig gegen die Lebensversicherung agitieren.
    Die Branche hat insgesamt zu spät darauf reagiert und muss nun mühsam ihr Image zurückgewinnen. Das bei weitem nicht den negativen Ruf verdient, den gerade Verbraucherzenralen als Konkurrenten um die Beratungsleistung verbreiten.
    Letztlich sanktioniert das Gericht einseitigen Vertragsbruch seitens der Versicherungsnehmer mit diesem Urteil, eine fragwürdige Rechtsprechung, die nur auf dme pauschalen Vorwurf der unzureichende Aufklärung beruht.
    Leider wird es noch ein paar Jahre Dauern, bis die nun in den Obergerichten angekommen 68ziger durch weniger einseitge Juristen wieder verdrängt werden.
    In niederen Instanzen werden manche besonders abstruse Urteile bestimmter Obergerichte auf Bundesebene stillschweigend gar nicht mehr beachtet, ansonsten würde das Rechtswesen zu stark an konsequenter Logik verlieren.

    H.

  • Der mündige Bürger, sic!

  • In den Versicherungsscheinen und auch in den Antragsformularen sind die Vertragsmodalitäten und auch die Kosten mitaufgeführt, egal ob Lebens- oder Rentenversicherungen. Heute wird von den Kunden groß getönt: "Hätte ich das gewusst, dann hätte ich das nie abgeschlossen!" Lächerlich, wenn ein Kunde viel Geld in etwas investiert, wovon er keine Ahnung hat.
    Letztlich sind Vermittler Selbstständig und somit von der Provision abhängig, sogar existenziell. Genauso wie der Handwerker von Aufträgen lebt. Schwarze Schaafe gibt es leider immer wieder, aber einfach alles immer zu pauschalisieren ist total falsch.
    Komisch, dass die Verbraucherzentrale immer die Versicherungsbranche auf dem Kicker hat! Keiner beschwert sich über Handy- oder Stromanbieter, usw. Die Lebensmittelindustrie und Automobilbranche verschleiert vielmehr!

  • Endloch kommt noch mehr Transparenz für den Endverbraucher; denn wer in dieser Branche sauber gearbeitet hat bekam schnell "Proble" mit seiner sogenannten Produktion....

  • Was für ein Quatsch...

    Wenn nach 5 Jahren ein Rückkaufswert von 5.000 € ausgewiesen wird und mein Beitrag beisielsweise 111,56 mtl. beträgt, dann tippe ich in den Taschenrechner 111,56 x 12 x 5 = 6.693,60 € und sehe, dass ich da 1.693,60 € in der Verlustzone stehe.

    Das ganze dauert ungefähr 15 Sekunden und bedarf keiner Excel-Kenntnisse...

  • Ich bin raus nach circa 20 Jahren in einer 30 Jahre laufenden LV, habe damals vor 10 Jahren für dieses Geld Gold gekauft, und sehe ich heute, was Gold wert ist im Vergleich zu dem Geld, was ich rausbekommen hätte von der LV am Ende der Laufzeit, da bin ich froh, ausgestiegen zu sein rechtzeitig, denn diese immense Kapitalvermehrung schafft keine LV! Hätte bei der LV gegengerechnet immens viel Geld kaputt gemacht!!

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