Die Vermögensberatung Feri hat das Investitionspotenzial deutscher Städte untersucht. Das Ergebnis: Die besten Chancen bieten nicht die teuren Metropolen, sondern Orte in zweitbester Lage, so genannte „B-Städte”. Diese zeichnen sich durch eine stabile Wirtschaft, gute Infrastruktur und Bildungsmöglichkeiten aus. Das Ranking im Einzelnen:
Punkte:75,1
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 10,7 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 8 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +15,3 Prozent
Punkte:70,8
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 3,4 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 6,8 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +14,6 Prozent
Punkte:70,2
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 7,0 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 7,1 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +13,8 Prozent
Punkte: 68,2
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 6,3 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 6,5 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +15,3 Prozent
Punkte: 68,1
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 6,9 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 7,8 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +14,8 Prozent
Punkte: 67,5
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 5,9 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 8,1 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +15,0 Prozent
Punkte: 67,0
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 9,5 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 7,4 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +15,2 Prozent
Punkte: 66,5
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 5,6 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 9,1 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +16,2 Prozent
Punkte: 66,3
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 7,0 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 9,1 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +13,4 Prozent
Punkte: 66,2
Entwicklung Wohnungsbestand (2014-2020): + 1,5 Prozent
Mietpreis pro Quadratmeter (2013): 5,4 Euro
Prognose Mietpreisentwicklung (2014-2020): +13,7 Prozent
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Es kann der beste nicht in Frieden leben, wenn es dem stänkernden Nachbarn nicht gefällt.
Nachbar muss lauten Fußboden akzeptieren Das stimmt nicht ganz, weil dass BGH in Karlsruche mögliche Fachmängel nicht berücksichtigt hat. Wurde wohl nicht von den Rentnern gefordert. Richtig ist, führen gravierende Fachmängel bei der Verlegung von harten Belägen (Laminat, Parkett und/oder Fliesen) dazu, dass die Beläge den schwimmendem Estrichboden mit den Wänden fest verbinden und dadurch höhere Lärmübertragungen realisiert, kann der Eigentümer (Auftraggeber) Beseitigung der Fachmängel von der Firma verlangen. Diese Fachmängel müssen von einem Sachverständigen bestätig werden. Nachfolgend wird das WEG 14 § 1 wirksam. Das hat nicht`s mit dem Trittschallschutz der DIN 4109 von 1961 (Obergrenze 63 dB) zu tun. Könnten diese Mängel bestehen bleiben, wären die Berufsausbildungen nutzlos.
ich sagte ja schon immer: mit einer Eigentumswohnung kauft man nichts; außer die Luft zwischen 4 Wänden. Dieser Run auf ETW war mir schon immer schleierhaft. Mein weiss einfach nicht welcher Depp in die eigene Nachbarschaft zieht.