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BGH-Urteil zu Maklern Ohne Belehrung keine Provision

Schickt der Makler ein Exposé für Haus oder Wohnung per Mail, lohnt sich für Hauskäufer der Blick ins Kleingedruckte. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag, über das sich Kunden freuen können.
07.07.2016 - 17:31 Uhr
In beiden Klagen gingen die betroffenen Makler leer aus. Quelle: dpa
Makler

In beiden Klagen gingen die betroffenen Makler leer aus.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Immobilienkäufern gestärkt. Makler müssen bei Vertragsabschlüssen per Internet immer eine Widerrufsbelehrung für den Kunden anfügen - andernfalls entfällt der Anspruch auf Provision. Nach einem aktuellen BGH-Urteil gilt die Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht auch für Altverträge, die vor Juni 2014 geschlossen wurden.

Der BGH versagte am Donnerstag zwei Maklern Provisionsansprüche in Höhe von 15.000 Euro und 23.205 Euro, weil sie beim per E-Mail geschlossenen Vertrag ihre Kunden nicht auf ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht hingewiesen hatten. Dass es später zu Besichtigungsterminen und dadurch zu persönlichen Kontakten kam, konnte den Fehler im Vertrag nicht mehr beseitigen. Die Urteile sind in letzter Instanz ergangen und rechtskräftig. (AZ: I ZR 30/15 und I ZR 68/15)

In beiden Fällen hatten die Makler 2013 im Internet Häuser beziehungsweise Grundstücke angeboten. Die Kaufinteressenten meldeten sich und bekamen per E-Mail Exposés zugesandt. Dort war die fällige Maklercourtage ausgewiesen, allerdings fehlte der Hinweis auf das Widerrufsrecht, das bei sogenannten Fernabsatzgeschäften 14 Tage lang besteht. In beiden Fällen kam es 2013 zur Besichtigung und zum Kauf der Objekte. Die Erwerber zahlten aber die Provisionen an die Makler nicht, sondern widerriefen die Verträge mit ihnen. Das war möglich, weil das Widerrufsrecht ohne ordnungsgemäße Belehrung fortbesteht.

Der BGH entschied jetzt in letzter Instanz, dass die Makler keine Provision erhalten. Denn es seien hier Dienstleistungsverträge im E-Mail-Verkehr abgeschlossen worden. Deshalb sei das Gesetz über Fernabsatzgeschäfte anwendbar, das schreibt wiederum die Information über die Widerrufsmöglichkeit vor.

Diese Urteile sind beinahe unglaublich
100 Tage Eheverbot für geschiedene Japanerinnen
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Japanische Frauen sollen nach einer Scheidung auch weiterhin 100 Tage lang nicht erneut heiraten dürfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete das Kabinett in Tokio am 8. März. Lediglich für Frauen, die sich von einem Arzt bescheinigen lassen, dass sie nicht schwanger sind, soll die Frist entfallen. Bislang gilt in Japan eine Frist von sechs Monaten für eine neuerliche Hochzeit. Die Regelung aus dem 19. Jahrhundert kippte das Verfassungsgericht allerdings im Dezember und schlug den neuen Zeitraum von 100 Tagen vor.

(Foto: dpa)
81-Jähriger DVD-Dieb muss ins Gefängnis
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Ein 81-jähriger Rentner muss in Italien in Haft, weil er im Jahr 2008 eine DVD geklaut hatte. Der Mann sei damals bei der Tat von einem Angestellten des Einkaufszentrums ertappt worden und habe diesen gestoßen, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am 10. März. Der Geschäftsmitarbeiter sei dabei leicht verletzt worden. Der Pensionär habe sich vor Gericht wegen schweren Raubes verantworten müssen und sei zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Da er es anschließend versäumt habe, innerhalb der möglichen Frist die Aussetzung der Strafe zu beantragen, sei er nun von der Polizei in der mittelitalienischen Stadt Pescara festgenommen worden.

(Foto: dpa)
Batmans Batmobil darf nicht ohne Erlaubnis nachgebaut werden
3 von 14

Der US-Comicverlag DC Comics, vor allem für die Comicserie „Batman“ bekannt, hat in einem Gerichtsstreit um das Batmobil einen Sieg errungen. Wie am 8. März bekannt wurde, hält sich der Oberste Gerichtshof in Washington aus einem Urheberrechtsstreit zwischen DC Comics und einem kalifornischen Autobauer heraus. Damit hat das frühere Urteil eines Gerichts in Kalifornien bestand, dass das legendäre Batmobil urheberrechtlich geschützt ist. Wer also das rasante Kult-Fahrzeug nachbauen möchte, braucht dazu die Zustimmung des Rechteinhabers DC Comics. Der Verlag hatte einen Autohersteller verklagt, der Batman-Fahrzeuge nachgebaut und für rund 90.000 Dollar verkauft hatte.

(Foto: Reuters)
Bauer sucht Frau – und bekommt sein Geld zurück
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Nach einer misslungenen Partnervermittlung bekommt ein Landwirt knapp 1200 Euro zurück. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Partneragentur zur Zurückzahlung der Vertragssumme, nachdem das Unternehmen dem 50 Jahre alten Junggesellen nicht die gewünschte Frau vermittelt hatte. Der Bauer habe sich von der Augsburger Partnervermittlung „über den Tisch gezogen“ gefühlt und erfolgreich geklagt, berichtete eine Gerichtssprecherin am 29. Februar. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az.: 71 C 2892/15).

(Foto: dpa)
Namensgebung „Am Lusthaus“ für Straße ist rechtmäßig
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Eine Grundstücksbesitzerin aus Köln ist mit dem Versuch gescheitert, die Namensgebung „Am Lusthaus“ für ihre Straße gerichtlich zu verhindern. Eine Straßenbenennung berühre nicht die Persönlichkeitsrechte der dort wohnenden Menschen, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am 3. März veröffentlichten Urteil. Denn es gehe dabei allein darum, dass eine öffentliche Sache – nämlich eine Straße – benannt werde (Az.: 20 K 3900/14).

(Foto: dpa)
Bewährungsstrafe gegen gnädigen Bußgeldrichter
6 von 14

Eine Bewährungsstrafe gegen einen Bußgeldrichter, der wegen fehlender Akten zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen hat, hat Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet, wie das Gericht in Karlsruhe am 7. März mitteilte. Der Richter hatte die Verkehrssünder zwischen 2005 und 2011 freigesprochen. Das Erfurter Landgericht verurteilte ihn daraufhin im vergangenen Juni wegen Rechtsbeugung zu 15 Monaten auf Bewährung. Es begründete sein Urteil damit, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen habe. Er habe die Bußgeldbehörden aus Ärger über deren Aktenführung disziplinieren wollen (Az.: 2 StR 533/15).

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Mutter darf aus WG geworfen werden
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Studentenmütter, die sich in der WG ihres Sohnes einquartieren, können notfalls von Polizisten aus der Wohnung geworfen werden. Mitbewohner dürften die Polizei zu Hilfe rufen, um ihr Hausrecht durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Wohngemeinschaft von Studenten in Dortmund (Az.: 11 U 67/15). Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres damals 26 Jahre alten Sohnes um seine Katzen und ein Meerschweinchen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Das passte dem damals 29 Jahre alten Mitbewohner aber nicht. Weil die Mutter nicht freiwillig ging, alarmierte er die Polizei.

(Foto: dpa)

Seit 13. Juni 2014 gibt es eine neue EU-Richtlinie, die noch eindeutiger ist. Der BGH stellte jetzt aber klar, dass Altverträge vor 2014 ebenso zu behandeln sind.

Trotzdem müssen Makler nicht befürchten, dass infolge der BGH-Urteile massenhaft Altverträge widerrufen werden und Provisionen zurückgezahlt werden müssen. Denn 2015 endete die Widerrufsmöglichkeit von Altverträgen. Wer bis dahin seinen per Internet abgeschlossenen Maklervertrag nicht angefochten hat, kann dies heute nicht mehr nachholen.

  • rtr
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