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BGH zu Tauschbörsen Eltern dürfen Kinder decken, müssen aber zahlen

Eltern sind nicht verpflichtet, ihre Kinder anzuschwärzen, wenn diese über den Hausanschluss Internet-Tauschbörsen nutzen. Das hat der BGH entschieden. Wenn sie die Kinder nicht verraten, müssen sie aber zahlen.
30.03.2017 - 16:28 Uhr Kommentieren
Von der Musikindustrie als illegal erachtete Tauschbörsen landen immer wieder vor Gericht. Quelle: dpa
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Von der Musikindustrie als illegal erachtete Tauschbörsen landen immer wieder vor Gericht.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Eltern müssen im Zweifel dafür gerade stehen, wenn ihre Kinder über den Familienanschluss illegale Internet-Tauschbörsen nutzen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden hat, sind sie zwar nicht verpflichtet, ihre Kinder in einem solchen Fall anzuschwärzen. Geben sie in einem Schadenersatz-Prozess den Namen aber nicht preis, kann das dazu führen, dass sie als Anschlussinhaber selbst für die verletzten Urheberrechte geradestehen müssen.

Ein Elternpaar aus München ist damit in letzter Instanz dazu verurteilt, mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Eines seiner drei volljährigen Kinder hatte unerlaubterweise ein Musikalbum in eine Tauschbörse hochgeladen.

Die Eltern wissen nach eigener Aussage, welches ihrer drei volljährigen Kinder dahintersteckt, wollen aber den Namen nicht sagen. Münchner Gerichte haben sie deshalb dazu verurteilt, aus eigener Tasche mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Dagegen wehren sie sich in Karlsruhe – und haben nun verloren. Zentrale Frage ist, ob ihre Pflichten als Inhaber des Internetanschlusses so weit reichen, dass sie die eigenen Kinder verraten müssten. Dem hat der Senat nun widersprochen.

Diese Urteile sind beinahe unglaublich
100 Tage Eheverbot für geschiedene Japanerinnen
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Japanische Frauen sollen nach einer Scheidung auch weiterhin 100 Tage lang nicht erneut heiraten dürfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete das Kabinett in Tokio am 8. März. Lediglich für Frauen, die sich von einem Arzt bescheinigen lassen, dass sie nicht schwanger sind, soll die Frist entfallen. Bislang gilt in Japan eine Frist von sechs Monaten für eine neuerliche Hochzeit. Die Regelung aus dem 19. Jahrhundert kippte das Verfassungsgericht allerdings im Dezember und schlug den neuen Zeitraum von 100 Tagen vor.

(Foto: dpa)
81-Jähriger DVD-Dieb muss ins Gefängnis
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Ein 81-jähriger Rentner muss in Italien in Haft, weil er im Jahr 2008 eine DVD geklaut hatte. Der Mann sei damals bei der Tat von einem Angestellten des Einkaufszentrums ertappt worden und habe diesen gestoßen, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am 10. März. Der Geschäftsmitarbeiter sei dabei leicht verletzt worden. Der Pensionär habe sich vor Gericht wegen schweren Raubes verantworten müssen und sei zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Da er es anschließend versäumt habe, innerhalb der möglichen Frist die Aussetzung der Strafe zu beantragen, sei er nun von der Polizei in der mittelitalienischen Stadt Pescara festgenommen worden.

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Batmans Batmobil darf nicht ohne Erlaubnis nachgebaut werden
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Der US-Comicverlag DC Comics, vor allem für die Comicserie „Batman“ bekannt, hat in einem Gerichtsstreit um das Batmobil einen Sieg errungen. Wie am 8. März bekannt wurde, hält sich der Oberste Gerichtshof in Washington aus einem Urheberrechtsstreit zwischen DC Comics und einem kalifornischen Autobauer heraus. Damit hat das frühere Urteil eines Gerichts in Kalifornien bestand, dass das legendäre Batmobil urheberrechtlich geschützt ist. Wer also das rasante Kult-Fahrzeug nachbauen möchte, braucht dazu die Zustimmung des Rechteinhabers DC Comics. Der Verlag hatte einen Autohersteller verklagt, der Batman-Fahrzeuge nachgebaut und für rund 90.000 Dollar verkauft hatte.

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Bauer sucht Frau – und bekommt sein Geld zurück
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Nach einer misslungenen Partnervermittlung bekommt ein Landwirt knapp 1200 Euro zurück. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Partneragentur zur Zurückzahlung der Vertragssumme, nachdem das Unternehmen dem 50 Jahre alten Junggesellen nicht die gewünschte Frau vermittelt hatte. Der Bauer habe sich von der Augsburger Partnervermittlung „über den Tisch gezogen“ gefühlt und erfolgreich geklagt, berichtete eine Gerichtssprecherin am 29. Februar. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az.: 71 C 2892/15).

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Namensgebung „Am Lusthaus“ für Straße ist rechtmäßig
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Eine Grundstücksbesitzerin aus Köln ist mit dem Versuch gescheitert, die Namensgebung „Am Lusthaus“ für ihre Straße gerichtlich zu verhindern. Eine Straßenbenennung berühre nicht die Persönlichkeitsrechte der dort wohnenden Menschen, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am 3. März veröffentlichten Urteil. Denn es gehe dabei allein darum, dass eine öffentliche Sache – nämlich eine Straße – benannt werde (Az.: 20 K 3900/14).

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Bewährungsstrafe gegen gnädigen Bußgeldrichter
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Eine Bewährungsstrafe gegen einen Bußgeldrichter, der wegen fehlender Akten zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen hat, hat Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet, wie das Gericht in Karlsruhe am 7. März mitteilte. Der Richter hatte die Verkehrssünder zwischen 2005 und 2011 freigesprochen. Das Erfurter Landgericht verurteilte ihn daraufhin im vergangenen Juni wegen Rechtsbeugung zu 15 Monaten auf Bewährung. Es begründete sein Urteil damit, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen habe. Er habe die Bußgeldbehörden aus Ärger über deren Aktenführung disziplinieren wollen (Az.: 2 StR 533/15).

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Mutter darf aus WG geworfen werden
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Studentenmütter, die sich in der WG ihres Sohnes einquartieren, können notfalls von Polizisten aus der Wohnung geworfen werden. Mitbewohner dürften die Polizei zu Hilfe rufen, um ihr Hausrecht durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Wohngemeinschaft von Studenten in Dortmund (Az.: 11 U 67/15). Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres damals 26 Jahre alten Sohnes um seine Katzen und ein Meerschweinchen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Das passte dem damals 29 Jahre alten Mitbewohner aber nicht. Weil die Mutter nicht freiwillig ging, alarmierte er die Polizei.

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Aufseiten der Eltern warnte BGH-Anwalt Herbert Geisler davor, eine ganze Familie in „Sippenhaft“ zu nehmen. Es sei niemandem zuzumuten, seine Kinder „ans Messer zu liefern“. Die Eltern hätten im Prozess erläutert, warum sie selbst als Täter nicht infrage kämen. Im Zweifel müsse die Plattenfirma die Klage eben auf die drei Kinder erweitern und selbst herausfinden, wer denn nun der Schuldige sei.

BGH-Anwalt Christian Rohnke hielt für das Label dagegen, dass das völlig unrealistisch sei. Es gehe überhaupt nicht darum, das verantwortliche Kind als Straftäter zu bezichtigen. Die Frage sei, wer innerhalb der Familie für den Schaden aufkomme. Solange jemand zahle, könnten die Eltern auch schweigen. Es gehe auch nicht um existenzgefährdende Beträge. Tausende Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen gefährdeten aber die Unternehmen in ihrer Existenz. (Az. I ZR 19/16)

  • dpa
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