Börsenaufsicht EuGH schiebt Insiderhandel Riegel vor

Der EuGH hat die Regeln zu Insider-Geschäften beim Börsenhandel strikter gefasst.
Brüssel Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regeln zur Vermeidung von Insider-Geschäften beim Börsenhandel strikter gefasst. Die Luxemburger Richter entschieden am Mittwoch, dass Informationen auch dann veröffentlicht werden müssen, wenn ihr Einfluss auf den Kurs von Wertpapieren nicht genau abzuschätzen ist.
Andernfalls könnten diese Informationen zum Nachteil anderer Marktteilnehmer genutzt werden, argumentierte der EuGH. (Az: C-628/13)
Im vorliegenden Fall verhängte die französische Börsenaufsicht AMF eine Geldbuße in Höhe von je 1,5 Millionen Euro gegen die Investmentgesellschaft Wendel und ihren damaligen Chef Jean-Bernard Lafonta wegen Insider-Geschäften beim Kauf von Anteilen an dem Baustoffkonzern Saint-Gobain 2007.
Wendel und Lafonta hatten schon vor der Bekanntgabe des Aktienkaufs Swap-Geschäfte auf die Anteilsscheine von Saint-Gobain vollzogen, die Öffentlichkeit darüber aber nicht informiert. Lafonta argumentierte vor Gericht, dass bei den Swap-Geschäften nicht hätte präzise vorausgesagt werden können, in welche Richtung sie den Aktienkurs von Wendel selbst beeinflussen würden.
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Die AMF und der EuGH halten dagegen, dass es unerheblich sei, ob sich ein Finanzgeschäft als positiv oder negativ auf einen Aktienkurs auswirke, um eine Information als präzise einzustufen und sie damit veröffentlichungspflichtig zu machen.
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