Cyberkriminalität Komplize des „Wolf of Sofia“: Anklage nach Online-Anlagebetrug in Millionenhöhe

Die Ermittler gehen von einem großen Dunkelfeld an Opfern aus.
Düsseldorf, Frankfurt Ein 44 Jahre alter mutmaßlicher Komplize des sogenannten „Wolf of Sofia“ muss sich voraussichtlich wegen Online-Anlagebetrugs in Millionenhöhe vor dem Landgericht München I verantworten. Der Verdächtige ist wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in mehr als 300 Fällen angeklagt, wie die Zentralstelle Cybercrime Bayern am Montag in Bamberg mitteilte.
Es gehe um einen Schaden von mindestens rund 8,7 Millionen Euro – und mindestens 335 Opfer. Die tatsächliche Zahl der Geschädigten dürfte aber weitaus höher sein.
Der Angeklagte soll als „Vice President Sales“ ein führender Kopf einer Betrügerbande gewesen sein, an deren Spitze sich auch der Mann befand, der unter dem Spitznamen „Wolf of Sofia“ bekannt ist – angelehnt an den Charakter Jordan Belfort aus „The Wolf of Wall Street“.
Er wurde vom Wiener Landesgericht wegen der Taten zum Nachteil österreichischer Bürger zu vier Jahren Haft verurteilt, befindet sich mittlerweile aber wieder auf freiem Fuß. Zur Zeit prüft der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren, ob es auch in Deutschland wegen der hier verursachten Schäden zu einem Prozess kommen kann.
Unterdessen gelang der Zentralstelle Cybercrime Bamberg ein weiterer Erfolg. „Erstmals muss sich jetzt ein Mitglied des absoluten Topmanagements der kriminellen Cybertrading-Industrie in Deutschland vor Gericht verantworten“, sagt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegenüber dem Handelsblatt.
Bis zu zehn Jahren Haft
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I entscheiden. Für den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Die vermeintlichen Onlinebroker mit den Namen Safemarkets, Optionstarsglobal oder XTraderFX locken ihre potenziellen Kunden mit angeblich einmaligen Angeboten und bieten ihnen die Möglichkeit, über ihre Plattformen in Finanzprodukte zu investieren, die sehr risikoreich und für private Anleger ohne gewisse Vorkenntnisse nicht geeignet sind. Ob die Transaktionen überhaupt stattfinden oder das Geld direkt abgezogen wird, ist fraglich.
Durch permanente Anrufe aus Callcentern der vermeintlichen Broker werden die Geschädigten dazu animiert, immer weitere Beträge zu überweisen – oft um angeblich bestehende Verluste auszugleichen. Genau hier soll laut Anklageschrift der „Vice President Sales“ ansässig gewesen sein und das Tagesgeschäft der Abteilung „Sales“ betreut haben.
Den Rechtsanwalt Markus Moser von der Kanzlei Herfurtner stimmt der Ermittlungserfolg positiv. Die Erfolge zeigten, dass ein Vorgehen über die Ermittlungsbehörden zum Erfolg führen könne und Geschädigte nicht tatenlos bleiben sollten. Ob Geschädigte zumindest einen Teil ihrer Investments durch die Ermittlungserfolge erstattet bekommen, ist derzeit noch nicht bekannt.
mit Agenturmaterial
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