Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Der gierige Comdirect-Vertrieb Immer einen starken Fuß in der Tür

Ein Urteil stellt ehemalige Berater einer Tochter der Comdirect Bank ins Zwielicht. Freie Vermittler sollen den Kunden Schrott-Fonds angedreht haben. Was sie kassierten und wie sich Kunden dagegen wehren.
29.04.2013 - 16:43 Uhr 7 Kommentare
Fühlen Anleger sich von ihrem Berater falsch verraten, landet der Streit oft vor Gericht. Quelle: dpa

Fühlen Anleger sich von ihrem Berater falsch verraten, landet der Streit oft vor Gericht.

(Foto: dpa)

München In Zeiten der Euro-Krise mit Milliarden-Rettungspaketen sind 20.000 Euro nicht viel Geld. Für einen Privatanleger ist es aber eine stattliche Summe. Vor allem, wenn er sich von seinem Bankberater falsch beraten fühlt. Sich das Geld vor Gericht zurück zu erstreiten, ist mühsam. Die Beweislast liegt beim Kunden. Viele versuchen es trotzdem.

Das Landgericht Stuttgart hat sich jetzt mit den Aufklärungspflichten von Finanzvermittlern befasst. In dem Urteil von 24. Januar 2013, das Handelsblatt Online exklusiv vorliegt, wurde hier die Comdirect Bank dazu verurteilt, einem Anleger die Summe von 20.000 Euro zurückzuzahlen.

Die Bank wurde wegen fehlerhafter Anlageberatung im Hinblick auf Provisionen (Az. 6 O 135/12) zur Rückzahlung verpflichtend. Zwar ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Trotzdem wirft es einen dunklen Schatten über die Anlageberatung der Comdirect Private Finance AG (cpf), einer ehemaligen Tochter der Direktbank. Da andere Institute ähnliche Vertriebssysteme betrieben, stehen auch sie im Zwielicht.

Bei dem aktuellen Urteil gegen die Comdirect ging es um einen Beteiligungserwerb im Februar 2006. Damals kaufte ein Anleger eine Beteiligung am LF Flottenfonds VIII für 20.000 Euro. Zusätzlich zahlte er drei Prozent Agio und eine Kapitalerhöhung von 800 Euro. Laut Urteil soll neben dem Agio zusätzlich eine Provision von mindestens acht Prozent geflossen sein.

Zwar habe der Anleger nachgefragt, ob neben dem Agio noch weitere Kosten anfallen würden. Doch sei er hierauf vom Berater der Comdirect Private Finance falsch informiert worden. Er habe „objektiv unzutreffend“ geantwortet, dass es keine weiteren Kosten gebe würde. Die Richter stellen also eindeutig fest, dass der Berater nicht versehentlich, sondern ganz bewusst falsch informierte.

Involviert war wie gesagt nicht die Comdirect Bank, sondern die Tochter cpf. Diese agierte seit Oktober 2003 als 100-prozentige Tochter der Comdirect. Im Stuttgarter Urteil heißt es, dass die Bank über diese Tochter Finanz- und Vermögensberatung durch selbstständige, erfolgsabhängig vergütete Handelsvertreter angeboten habe. Inzwischen wurde die Tochter wieder mit der Bank verschmolzen.

Wieviel die Vermittler kassierten
Seite 12345Alles auf einer Seite anzeigen
Mehr zu: Der gierige Comdirect-Vertrieb - Immer einen starken Fuß in der Tür
7 Kommentare zu "Der gierige Comdirect-Vertrieb: Immer einen starken Fuß in der Tür"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Hallo Querbanker,
    die betroffenen alten und unwissenden Kunden gibt es genauso wie die Zocker von denen Sie sprechen. Leider sind es oft die Falschen die klagen. Ältere Menschen haben nach meiner Erfahrung oft nicht den Mut und die Lust auf einen Prozess und lassen sich leicht einreden, dass es doch ihr eigener Fehler war. Des Weiteren sind die "Berater" ja auch so "nett" gewesen.
    Allerdings kann ich recht sicher sagen, dass das Ganze nicht so einfach ist wie Sie oder das HB das darstellen. Zum einen sind nach 3 Jahren viele Fälle verjährt und zum anderen sind Vermittler, wie die von der CPF nur zur Offenlegung der Provision verpflichtet, wenn die Vertriebsprovision (nicht die Weichkosten) höher als 15% lag und das ist nur selten der Fall, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen, damit ein Prozess aktuell gewonnen werden kann (einen Vergleich bekommt man je nach Situation schon leichter).
    Persönlich muss ich Ihnen aber sagen, dass Sie mir nicht so kompetent vorkommen, wie Sie sich hier äußern. Ein guter Vermittler hätte schon immer oder spätestens vor einigen Jahren einen Bogen um Schifffonds gemacht. Das war, wie einiges andere auch, sehr wohl zumindest teilweise absehbar. Und schließlich zählt aus meiner Sicht das Preis- Leistungsverhältnis. Das ist bei Beteiligungen mit hohen Weichkosten immer schlecht und dazu gehören praktisch fast alle Schifffonds. Sie scheinen auch noch das volle Agio von Ihren Kunden zu nehmen, so dass die Rendite und die Chancen noch mehr geschmälert werden. Bei einer Innenprovision von i. d. R. 5-10% reicht meines Erachtens die Innenprovision völlig für Ihre Beratungsleistung aus. Wie betreuen Sie denn Kunden mit Schiffsbeteiligungen? Sie können bei den meisten Beteiligungen nichts für Ihre Kunden machen, da kein vernünftiger Handel besteht. Für was wollen Sie also eine fehlende Bestandsprovision kompensiert haben?

    Viele Grüße von einem Gutachter

  • Ich kann Querbanker nur zustimmen. Wie praktisch es doch für die meisten Anleger ist, ihre falsche Investmententscheidung jetzt mit der Begründung, nicht über etwaige Provisionen aufgeklärt worden zu sein, auf den Anlageberater bzw. die Bank abzuwälzen. Keinen dieser Kunden hat die Provision interessiert. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens wird hier ad absurdum geführt. Hätte der Kunde, wäre er tatsächlich über die Provisionen aufgeklärt worden, nur eine andere Entscheidung treffen können, nämlich vom Geschäft Abstand zu nehmen? Nein, es wären verschiedene Reaktionen denkbar gewesen. Abstand von dem Geschäft hätten wohl die wenigsten genommen. Es ging dem Kunden lediglich um eine möglichst hohe Rendite. Gierig war da ganz sicher nicht nur die Bank. Die, die Kritik üben, könnten ja auch mal versuchen Ihr Auto nach Jahren noch zurückzugeben. Ihr Autohändler hat sie sicher nicht darüber aufgeklärt, wieviel Provision er am Verkauf des Fahrzeugs verdient hat.

    Zudem lässt der Artikel außer Acht, dass es zahlreiche Urteile zugunsten der Vermittler gibt, die keine Falschberatung feststellen.

  • Ich habe nicht gesagt, dass ich immer die richtigen Anlageideen hatte. Hab auch schon ein paar mal bluten müssen.

    Aber wenn die sogenannten Berater vorab wüssten, wie sich die Märkte entwickeln, dann müssten sie nicht Klinken putzen, sondern hätten ihre Jacht im Mittelmeer.

  • Na dann mal zu, mein lieber jargondefriaul und Adam Schmitz. Warum habt Ihr das nicht schon vorher gemacht? Oder habt ihr gar kein nennenswertes Kapital zum Anlegen? Und wenn Ihr Magenschmerzen habt, nehmt ihr auch das Küchenmesser und schneidet euch mal in den Bauch?

    Nein so geht es nicht. Wer in ein Spitzenrestaurant zum Essen geht, verlässt sich auf seinen Koch. Oder kocht der jargondefriaul so gut wie Schuhbeck?

    Ich habe meinen Job nicht 40 Jahre gelernt, um mir von einem Dilletanten erklären zu lassen, dass er selbst seit Jahren immer nur die Anlage getätigt hat, bei der er mit reichem Gewinn rechtzeitig ausgestiegen ist? Solche Konsorten kenn ich von den Pilsbars mancher Hotels. Keinen Zahn im Maul, aber La Paloma pfeifen wollen! Meine Kunden verhalten sich anständiger und professioneller.

  • Seine Sie mir nicht böse, aber das ist nur ein tendenziöser Bericht über böse und gierige Berater. Was hat denn die Höhe einer Abschlußprovision mit der Sicherheit und der erwarteten Ertragshöhe oder Verlust zu tun?
    Nein, hier suchen findige Juristen Ausstiegsmöglichkeiten aus Anlagen die auf die Verlustschine geraten sind!

    Es war immer so, dass den Anleger der Ausgabeaufschlag von Fonds nicht gejuckt hat, Hauptsache der Fonds hat sich jedes Jahr gut entwickelt.
    Seit dem Jahr 2000 ab dem die Banken Weltweit nur Sch... gebaut haben, möchte mancher Anleger seine Verluste über eine Klage zurück. Pfui Deubel solche Charakter. Erst Zocken, dann den Unschuldigen markieren und am Ende klagen. Hilfe Mama der böse Mann hat mir einen falschen Provisionssatz genannt, ich will meinganzes schönes Geld wieder. Ich sage jedem Käufer, dass er schon ein Risiko eingeht wenn er 500 Euro in Bar im Geldbeutel mit sich führt und in die Straßenbahn einsteigt!
    Im Übrigen ist mit einem Ausgabeaufschlag von 5% auch immer die Betreuung des Kunden in Zukunft abgegolten gewesen.
    Der Kunde, der das nicht übersieht, soll den Anlagemärkten fern bleiben und das Festgeld suchen. Das Schaaf hat im Rudel der Wölfe nichts verloren!
    Und lasst endlich die wenigen Einzelbeispiele unterden Tisch fallen. Jeder kennt die alte Oma die ihre letzten 20.000 Euro Ersparnis einem windigen Berater hinterher geworfen hat. Fragt man genau nach und bittet um den Namen der Oma, stellt sich alles als beim Friseur gehört heraus.

  • "Nein danke, da mach ich's mir lieber selbst..." - UND GLEICH angepackt am späten Nachmittag, hä?

  • Selbst schuld, wer sich mit solchen Drückern einlässt. Die Leute von der Sparkasse sind aber heute auch nicht mehr besser. Der Vertriebsdruck ist halt enorm.

    Finanzberater? Nein danke, da mach ich's mir lieber selbst...

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%