Verkäufer bei Ebay haben eine neue Masche. Sie verkaufen nur die Verpackung eines Produkts. Dabei wird z.B. ein Notebook neben einer Originalverpackung (OVP) auf dem Bild dargestellt. Erst in der Beschreibung wird deutlich, dass nur für die OVP geboten wird. Ein teurer Spaß, denn der Verkäufer ist im Recht. Deshalb: Die Beschreibung immer zu Ende lesen, auf Kleingedrucktes achten und bei Wörtern wie „nur“, „ein Foto von“ und „lediglich“ hellhörig werden.
Manche Anbieter stellen ein Produkt deutlich günstiger als andere Teilnehmer ins Netz. Sie können bei dem Preis unschlagbar tief gehen, weil die Versandkosten unverhältnismäßig hoch sind. So werden z.B. Abendkleider zu einem Euro angeboten - die Versandkosten betragen dann aber 120 Euro oder mehr. Der Grund: Das Produkt erscheint bei der Suche der günstigsten Produkte immer oben in der Suche. Außerdem hängt die Verkaufsprovision, die vom Verkäufer an Ebay gezahlt werden muss, von der Höhe des Verkaufspreises ab, nicht von den Versandkosten. Die Provision beträgt zurzeit neun Prozent.
Manchmal bietet man sich bei Ebay regelrecht ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit einem anderen Bieter. Plötzlich steigt dieser aus. Bei anderen Anbietern bietet er für das Produkt nicht. Hier könnte es sich um einen Freund des Verkäufers handeln, der auf Wunsch des Verkäufers mitgeboten hat, um den Preis in die Höhe zu treiben. Ab dem erwünschten Wert steigt er einfach aus. Selbst wenn der Freund der Höchstbietende ist, nimmt der Verkäufer das Angebot einfach aus dem Netz und klärt dies „privat“. Diese Technik ist zwar laut AGB verboten, aber trotzdem weit verbreitet. Ebay profitiert jedenfalls davon: je höher der Kaufpreis, desto höher die Provision, die Ebay kassiert.
Der gleiche Trick funktioniert auch ohne Freunde. Man erstellt sich mit verschiedenen E-Mailadressen mehrere Accounts bei Ebay und bietet bei sich selbst mit und treibt den Preis dadurch in die Höhe. Verboten, aber durchaus nicht schwer umzusetzen.
Selbstlob stinkt, aber nicht bei Ebay. Auf der Plattform bringen positive Bewertungen nämlich Vertrauen und mehr potenzielle Käufer. Der Ablauf: der Verkäufer erstellt sich verschiedene Accounts bei Ebay und kauft bei sich selbst Kleingkeiten oder Dinge, die gar nicht existieren. Dabei fallen zwar minimale Gebühren an, doch der Aufwand lohnt sich: positive Bewertungen bei Ebay sind die Währung der Auktionsplattform.
Auf den ersten Blick vielleicht ein Tippfehler. Auf den zweiten Blick eine Fälschung, die mit der Hoffnung angeboten wird, jemand halte das Produkt für ein Original. Schuhe mit vier Streifen und der Aufschrift Abibas sind deshalb nur ein billiges Plagiat. Der Käufer sollte nicht darauf vertrauen, dass sich der Verkäufer nur „vertippt“ hat. Gefälschte Rolex-Uhren wurden z.B. über Ebay verkauft und ausnahmsweise hatte auch eine Klage gegen Ebay selbst Erfolg. Allerdings musste Ebay nicht Schadensersatz leisten, sondern wurde auf Unterlassung verklagt.
Einige Betrüger wollen sich nicht die Mühe machen sich ein vertrauenswürdiges Profil zu erarbeiten. Stattdessen wählen sie ein Abkürzung: sie bieten einem Nutzer, der schon länger dabei ist und positive Bewertungen hat an, seinen Account abzukaufen. Die Betrüger bieten dann z.B. 50 - 300 Euro für ein Nutzerprofil. Der Profilveräußerer denkt sich meist nichts böses, da der Betrüger vorgibt er sei nur auf der Durchreise und wolle schnell auf paar Dinge verkaufen. Käufer ersteigern dann bei dem Account Artikel, die nie geliefert werden, wenden sich dann an den Veräußerer des Profils, bei dem in der Regel nichts zu holen ist. Manchen wird auch angeboten ihr Bankkonto für kurze Zeit zur Verfügung zu stellen.
Wenn Betrüger es durch einen Trojaner oder auf andere Weise geschafft haben das Passwort des E-Mail-Kontos zu erhaschen, wird es besonders gefährlich. Dann melden nämlich die Betrüger bei Ebay, dass sie das Passwort des Ebay-Accounts vergessen haben und bekommen das Passwort dann per E-Mail zugeschickt. Das Opfer merkt zwar, dass mit dem E-Mail-Fach etwas nicht stimmt, dass bei Ebay aber der Account missbraucht wird, erfährt es leider erst viel später wenn es schon zu spät ist.
Ein weiterer Trick funktioniert über E-Mail. Dem Ebay-Nutzer wird eine E-Mail geschickt in der ihm mitgeteilt wird, dass er seine Daten neu eingeben solle, weil die „Nutzungslizenz“ angeblich abgelaufen sei. Das Formular, das ausgefüllt werden soll, führt in der Regel zu einer Datenbank der Betrüger, die Passwörter und Accountnamen der Nutzer sammeln und diese dann missbrauchen.
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Gut solche Artikel zu lesen.
Ich würde dann in Zukunft ein Motorschaden haben und die Auktion als Defekt deklarieren und dann einfach auslaufen lassen bzw. kurz vor Schluss selber mietbieten bzw. einen Freund bieten lassen.
Alternativ wurde die Auktionsware von meinem Hund gefressen.
Dann brauche ich nur die Ebay Gebühren bezahlen und habe sonst keinen weiteren Stress. ;-)
VG
Marvel
Irritiert
Was mich an dem Urteil stört. (ohne es ausfühlrich zu kennen)
Das Höchstgebot des Käufers war 555,55 Euro. Damit hat er im Grunde selbst den Wert des Angebotes für ihn selbst, definiert, und sollte darum in dieser Höhe entschädigt werden.
Das Angebot wurde abgebrochen. Andere Bieter hätten die 1 Euro mit Sicherheit überboten. Auch die gebotenen 555,55 Euro des Klägers. Geschädigt wurden Potential alle, die im Vertrauen auf die Laufzeit des Angebotes, zu einem späteren Zeitpunkt bieten wollten. (Ist mir schon passiert) Der Käufer konnte also im Grunde nicht nachweisen, das er einen Schaden, verursacht nur durch den Abbruch des Angebotes erlitten hatte, da er bis zum Ende der normalen Laufzeit, nicht sicher sein konnte, der Höchstbieter zu sein und den Zuschlag wirklich zu bekommen.
Das Angebot gilt als angenommen, wenn zum Ende der Laufzeit der Auktion, das Höchstgebot abgegeben wurde. Der Abbruch der Auktion war unrechtmäßig und kann, meiner Ansicht nach, nicht als das Ende der Laufzeit Auktion gedeutet werden.
Darum wäre eine Strafe für das Abbrechen der Aktion angebracht, aber nicht ein fiktiver Wert, den der Kläger in der Klageschrift zwar angegeben, der aber weder in seinem Höchstgebot noch in dem tatsächlichen Verkaufspreis des Autos zum Ausdruck kam.
So stellt sich für mich das Urteil als Willkürlich, emotional begründet, dar.