Ein Jahr Syndikusgesetz 14.000 Unternehmensjuristen wollen aus der gesetzlichen Rente

Der neue Berufstitel „Syndikusrechtsanwalt“ hat weitgehend Klarheit gebracht.
Berlin Ein Jahr ist es nun her, dass das neue Syndikusgesetz gilt. Seitdem können sich Unternehmensjuristen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um in die attraktiven Versorgungswerke der Anwaltszunft einzuzahlen. Bislang wurden etwas über 14.000 Anträge auf Befreiung gestellt, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) auf Anfrage mit. Das stuft die Behörde als eine beachtliche Zahl ein, weil es unter den etwa 40.000 Anwälten von Unternehmen, Vereinen und Verbänden noch viele „Altfälle“ gebe, die ohnehin über eine Befreiung verfügten. Rund die Hälfte der eingegangenen Anträge hat die DRV nach eigenem Bekunden bereits erledigt. „In über 90 Prozent der Fälle wurde die Befreiung anerkannt“, teilte die Behörde mit.
Allerdings laufen auch bereits erste gerichtliche Auseinandersetzungen vor den Anwaltsgerichtshöfen.
Lücken in der Versorgung
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