Die internationale Bankleitzahl BIC — auch Business Identifier Code genannt — ist in der Regel acht bis elf Stellen lang. Sie muss ab dem Stichtag nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angegeben werden. Bei allen Überweisungen im Inland entfällt sie. (Quelle: dpa)
Die IBAN wird von der kontoführenden Bank ausgegeben. Zu finden ist sie beispielsweise auf den Kontoauszügen oder den neuen Bankkarten. Wer seine Nummer nicht zur Hand hat, kann einen IBAN-Konverter im Internet verwenden, erklärt der Bankenverband. Viele Banken bieten solche Umrechner auf ihren Homepages an. Dort müssen Verbraucher ihre Bankleitzahl und Kontonummer eingegeben.
Zahlendreher in der Nummer sind nach Angaben des Bankenverbandes eigentlich nicht möglich. Durch die Prüfnummer werden sie automatisch erkannt. Wenn die IBAN nicht existiert, geht die Überweisung nicht raus.
Anders liegt der Fall, wenn Verbraucher versehentlich die IBAN eines falschen Empfängers angeben — also die Nummer einer Person verwenden, für die die Zahlung nicht gedacht war. Dafür kann die ausführende Bank in der Regel nicht haftbar gemacht werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Betroffene muss im schlimmsten Fall vor Gericht die Rückzahlung einklagen.
In der Regel ändert sich hier nichts für Bankkunden. Denn die Unternehmen haben bereits vor etwa zwei Jahren ihre Verfahren umgestellt, informiert der Bankenverband. Auch Daueraufträge haben die kontoführenden Kreditinstitut in der Regel bereits schon umgestellt. Kunden müssen also nicht tätig werden.
Die Einführung der IBAN hat auf die Gültigkeit der Bankkarten keinen Einfluss. Sie funktionieren weiterhin. Maßgeblich ist hier das Datum, an dem die Karte abläuft.