Europäischer Gerichtshof Gewerbetreibende haften nicht für offenes Wlan

Gewerbetreibende haften nicht für freies Wlan, können aber zu einem Passwort gezwungen werden.
Luxemburg Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Haftung von Betreibern offener WLAN-Hotspots ist aus Sicht des Klägers Thomas McFadden ein Hindernis für die Verbreitung offener Hotspots in Europa. Am Donnerstag entschied das Gericht, dass Geschäftsleute, die einen kostenlosen Hotspot anbieten, nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer haften. Allerdings kann vom Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird. Dies sei enttäuschend, sagte McFadden, Netzaktivist und Mitglied der Piraten-Partei, in Berlin nach der Urteilsverkündung.
Das Urteil sei zwar ein Teilerfolg, bleibe aber hinter seinen Erwartungen zurück und lasse nicht auf eine schnelle Verbreitung von WLAN-Hotspots in Europa hoffen, sagte McFadden. Es gehe darum, dass es „niederschwelligen Zugang zum Internet geben soll für Jedermann“. „Wenn ich aber erstmal rumlaufen muss und nach einem Passwort betteln muss, dann ist damit genau das Gegenteil erreicht.“
Der Musikkonzern Sony hatte 2010 McFadden als Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik abgemahnt, weil über dessen offenes Funknetzwerk illegal Musik heruntergeladen worden sei. Das Landgericht München muss über den Fall entscheiden und bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.