Fehler im Kreditvertrag VW-Besitzer können Auto zurückgeben

Gericht moniert Formfehler in Kreditverträgen der VW Bank.
Frankfurt Der „Widerrufsjoker“ gilt auch bei Autokreditverträgen. Nachdem Hunderttausende Verbraucher in den vergangenen Jahren schon ihre Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen rückabwickeln können, können sich nun auch Autobesitzer über einen Widerruf aus ihrem Autokreditvertrag klagen. Eine neue Prozesslawine könnte ins Rollen kommen. Doch ob sich der Widerruf lohnt, ist noch unklar.
Das Landgericht Arnsberg hat am Freitag einem VW-Besitzer Recht gegeben, dass dieser seinen Autokredit auch noch nach fast zwei Jahren widerrufen darf. Die Richter stellten fest, dass in den Unterlagen eines im Oktober 2014 abgeschlossenen Kreditvertrags der Volkswagen Bank wichtige formale Angaben fehlen (Az.: I-2 O 45/17).
Der Besitzer eines gebrauchten VW Passat Kombi hatte auf Rückabwicklung seines bis dato noch laufenden Kauf- und Darlehensvertrags geklagt und war bereit, sein Auto herauszugeben, wenn er im Gegenzug die bisher geleistete Anzahlung und die Raten zurückbekommt und der Bank keine weiteren Tilgungsleistungen mehr schuldet. Der klagende Kombi-Besitzer berief sich darauf, dass er in seinem Darlehensvertrag nicht vollständig über sein Kündigungsrecht aufgeklärt wurde. Dadurch habe die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Das Gericht gab ihm Recht.
Es ist das erste Mal, dass ein Landgericht Formfehler bestätigt, auf die Anwälte seit Monaten hinweisen. Bisher konnten die Verbraucher jedoch noch keinen Sieg verbuchen. Nach Angaben der VW-Bank habe sie bereits 15 ähnliche gelagerte Verfahren für sich entscheiden können. Es gibt allerdings auch Streitigkeiten, in denen die Bank von sich aus ein Vergleichsangebot machte, um einer Niederlage vor Gericht zu entgehen. Ein Beispiel dafür ist ein Prozess in Berlin, in dem am 5. Dezember ein Urteil erwartet wird.
Einen klaren Sieg für den VW-Besitzer gab es aber in Arnsberg nicht. Die VW Bank erwiderte mit einer Klage, dass der Kunde einen gewissen Betrag für die Inanspruchnahme des Fahrzeugs bezahlen müsse und bekam dafür Recht.
Doch das will der Kombi-Fahrer nicht akzeptieren: „Wir halten diese Verurteilung zum Wertersatz für fehlerhaft und werden dagegen Berufung einlegen. Das Gesetz sieht aus unserer Sicht eine derartige Wertersatzpflicht nicht vor“, sagt Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. „Nach unserer Ansicht muss ein Kläger, der seinen Vertrag ordnungsgemäß widerrufen hat, weder Nutzungsersatz noch Wertersatz bezahlen. Wir sind zuversichtlich, dass das zuständige Oberlandesgericht Hamm insoweit das Urteil aufheben und die Volkswagen Bank vollumfänglich verurteilen wird.“ Außergerichtlich habe man der VW Bank jedoch angeboten, eine Entschädigung für 400.000 gefahrene Kilometer zu zahlen.
Bei der VW-Bank ist noch offen, ob sie ebenfalls In Berufung gehen will, um die vermeintlichen Formfehler erneut zu überprüfen. Man wolle erst die Urteilsbegründung abwarten, sagte ein Banksprecher.
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Seit wann werden Betrüger dieser Art verurteilt ?
Ist die ungerechtfertigte Bereicherung abgeschafft worden oder wie kommen die Herren Anwälte zu dieser genialen Ansicht?