Finanzausschuss Gesetz gegen Geldwäsche im Immobilienbereich wird verschärft

Künftig gilt für ausländische Gesellschaften eine Eintragungspflicht im Transparenzregister, sofern diese Immobilien in Deutschland erwerben wollen.
Berlin Der Immobilienkauf von ausländischen Investoren ist für die Staatsanwaltschaft Berlin in vielen Fällen problematisch. Wenn diese aus dem außereuropäischen Ausland kommen, „wissen wir nicht, wer die wirtschaftlich Berechtigten sind und haben keine Möglichkeit, das herauszufinden“, sagte eine Vertreterin der Anklagebehörde bei der Anhörung des Gesetzesentwurfs, mit dem die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden soll.
Diese Lücke, auf die auch der Bundesrat und die Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hingewiesen haben, hat der Finanzausschuss am Mittwoch geschlossen. Gleichzeitig verschärfte er damit den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.
Künftig gilt für ausländische Gesellschaften eine Eintragungspflicht im Transparenzregister, sofern diese Immobilien in Deutschland erwerben wollen. Notare haben dabei die Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur zu überprüfen. Kommt der Vertragspartner seinen Informationspflichten nicht nach, muss der Notar die Beurkundung ablehnen.
„Die Maßnahme soll mit ihrer präventiven Wirkung den Geldwäscherisiken im Immobiliensektor entgegenwirken“, heißt es in der Begründung. Nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes werden jährlich rund 20 Milliarden Euro im deutschen Immobiliensektor gewaschen. Geld, das aus illegalen Geschäften wie Drogen- oder Menschenhandel stammt, wird in Immobilien investiert, um es damit in den offiziellen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.
„Wir sorgen für mehr Transparenz bei Immobilientransaktionen. Immobilien dürfen nun nicht mehr an Gesellschaften mit intransparenten Eigentümerstrukturen verkauft werden“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Jens Zimmermann dem Handelsblatt.
Auch für Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit ist das ein Schritt in die richtige Richtung. In der Vergangenheit hätten Steueroasen ganz gezielt Strukturen angeboten, um höchstmögliche Anonymität zu gewährleisten.
„Eine Registrierpflicht für ausländische Immobilieneigentümer ist ein wichtiger Fortschritt“, so Trautvetter. Doch die Registrierpflicht soll nur für die Zukunft gelten. „Das läuft auf einen Bestandsschutz für bisherige Geldwäsche-Aktivitäten hinaus“, kritisiert er.
Zudem gebe es Ausweichmöglichkeiten. Über die Einschaltung einer deutschen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder Investmentvehikel ohne Anteilseigner und Stimmberechtigungen könnten Immobilienerwerber auch künftig ihre Anonymität wahren, befürchtet der Experte.
Aber auch die bisherigen Regeln im Transparenzregister sind seiner Meinung nach lückenhaft. So werden Unternehmenseigentümer erst ab einer Schwelle von 25 Prozent der Anteile als wirtschaftlich Berechtigte angesehen. Es gibt also einen Anreiz, unterhalb dieser Schwelle zu bleiben.
Mit der Gesetzesinitiative soll sich auch die Schlagkraft der Financial Intelligence Unit (FIU) erhöhen, der beim Zoll angesiedelten Meldestelle für Geldwäsche. Sowohl Banken als auch Notare, Makler, Autohändler oder Juweliere sind verpflichtet, die FIU über verdächtige Transaktionen zu informieren. „Die FIU erhält jetzt einen verbesserten Datenzugriff auf polizeiliche und staatsanwaltliche Register, um Verdachtsmeldungen effizienter bearbeiten zu können“, erläutert Finanzpolitiker Zimmermann.
Erfolg hatte auch der Protest der Prepaid-Anbieter. Ursprünglich sollte der geplante maximale Transaktionsbetrag für Auslandsüberweisung ohne vorherige Kundenidentifizierung auf 20 Euro reduziert werden. Davon nahm man wieder Abstand. Künftig wird das Limit auf Höhe des EU-Vorschlags von 50 Euro liegen.
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