Fitnessstudio-Verträge Wer umzieht, muss weiter zahlen

Rund zehn Millionen Deutsche sind Mitglied in einem Fitnessstudio.
Karlsruhe Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Den obersten deutschen Zivilrichtern lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover gekündigt hatte (XII ZR 62/15). Zu Unrecht, urteilte der BGH.
Ein „bloßer Wohnsitzwechsel“ rechtfertige das nicht - im Gegensatz zu ernster Krankheit und Schwangerschaft. Angesichts von knapp zehn Millionen Fitnessverträgen in Deutschland wollten der Marine-Soldat und sein Anwalt diese Frage grundsätzlich geklärt wissen.
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