Flüchtlingskrise Lockerung des Vergaberechts hat ihre Tücken

Bild aus dem Dezember 2014: Um die Erstellung neuer Unterkünfte zu beschleunigen, lockern viele Ländern inzwischen ihre Vergaberichtlinien.
Berlin Als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) jüngst durch das Flüchtlings-Chaos von Heidenau schritt, versprach sie zur Bewältigung der Krise eine schnelle Anpassung des Vergaberechts. Denn während die Flüchtlingszahlen drastisch steigen, ringen Bund, Länder und Kommunen vor allem mit komplizierten deutschen Vorgaben.
Tatsächlich hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bereits eine Art Beschleunigungserlass für öffentliche Aufträge bei der Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden herausgegeben. Pikant: In der Finanzkrise gab es 2009 eine vergleichbare Lockerung des Vergaberechts – die der Bundesrechnungshof später als Einschränkung von Wettbewerb und Transparenz scharf gerügt hat.
In der Regel müssen öffentliche Aufträge ausgeschrieben werden, um in einem ausgeklügelten Verfahren den wirtschaftlichsten Anbieter zu finden. Werden bestimmte Auftragssummen überschritten, muss sogar europaweit nach dem besten Angebot gesucht werden. Das sichert zwar Transparenz und verhindert Korruption, ist jedoch auch bürokratisch und langwierig. In der Flüchtlingskrise müssen Unterkünfte, Ausstattung und Verpflegung aber kurzfristig angeschafft werden.
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