Fluggastrechteportale Wie Reisende am besten zu ihrer Entschädigung kommen

Wegen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus fallen viele Flüge aus.
Frankfurt Wegen der Coronavirus-Krise müssen immer mehr Reisende mit Flugausfällen und erheblichen Verspätungen rechnen. Häufig stellt sich für sie die Frage, ob ihnen hierfür eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zusteht. Grundsätzlich gilt die Pandemie als außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt. Das befreit die Unternehmen von der Pflicht, Ausgleichszahlungen zu leisten.
Fluggastrechteportale im Internet, die Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen, machen ihnen dennoch Hoffnung, dass sie in bestimmten Fällen eine Entschädigung erhalten könnten: nämlich, wenn der Flug nur aus betriebswirtschaftlichen Gründen gestrichen wurde, dieser nicht in ein Risikogebiet gehen sollte oder es sich um einen Inlandsflug handelt, schreibt der Anbieter Flightright auf seiner Webseite.
Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ kommt in seiner Ausgabe 4/2020 nun zu dem Ergebnis, dass die Online-Dienstleister nicht immer den besten Weg zur Entschädigung bieten, wie es die Portale selbst versprechen. Die Tester raten, zu den Dienstleistern vor allem dann zu gehen, wenn Verbraucher mit den anderen ihnen zur Verfügung stehenden Methoden keinen Erfolg hatten.
Hintergrund ist die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese besagt, dass Fluggästen bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro zusteht. Mit Hilfe der Fluggastrechteportale können die Passagiere ihre Rechte gegenüber der Airline durchsetzen.
Die Portale arbeiten dabei auf zwei Arten: Die Anbieter EUclaim oder Flightright bieten ein Inkassomodell und behalten im Erfolgsfall eine Provision ein. Compensation2go oder EUflight kaufen dagegen die Ansprüche der Fluggäste auf und zahlen sofort einen Teil der Entschädigung aus. Fairplane bietet Sofortentschädigung und Inkassoverfahren.
An der Untersuchung von Finanztest haben 39 Testpersonen teilgenommen. Die Ergebnisse waren offenbar ernüchternd: Nur 17 Personen haben von der Hilfe profitiert und Geld erhalten. Selbst wenn die Portale erfolgreich gegen die Fluglinie vorgehen, kann das die Fluggäste teuer zu stehen kommen: Sie müssten im schlimmsten Fall bis zu 52 Prozent ihrer Entschädigung an das Portal abgeben, konstatiert Finanztest.
Das sei den Testpersonen aber nicht passiert. Sie haben rund 33 Prozent bezahlt. Wer ein Inkassoportal einschaltete, musste teilweise lange warten: in fünf von 13 erfolgreichen Fällen über ein Jahr.
Die Tester empfehlen Passagieren daher, dass sie zunächst versuchen sollten, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Das gehe über die Online-Formulare der Airlines oder über die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Klappt das nicht, können sich Verbraucher auch an die Schlichtungsstelle Söp wenden.
Führt das ebenfalls nicht zum Ziel, kann ein Fluggastrechteportal aber der richtige Ansprechpartner sein. Das sei bei schwierigen Fällen keineswegs aussichtslos, schreibt Finanztest. Vor allem Fairplane und Flightright hätten viele Fälle bis zum Bundesgerichtshof oder zum Europäischen Gerichtshof gebracht und so verbraucherfreundliche Urteile herbeigeführt, von denen letztendlich alle Fluggäste profitieren.
Mehr: Einreiseverbote und Flugausfälle - Wann gibt es Entschädigung?
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